Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- IX. 1911 - 5672 (1912)
- Date
- 1912-01-01
- Page
- – (sequence 251)
- Language
- German
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159 Assuan haben, was das hohe Alter solcher Yerschreibungen beweist. Es sind die sogenannten Geldbedingungen d. h. solche Bedingungen, bei deren Aufstellung eine Vorschrift der Thora oder sonst ein religiöses Gebot nicht aufgehoben wird resp. welche nicht gegen ein־ solches gerichtet sind. Diese Bedingungen beziehen sich zumeist auf das Erbrecht des Mannes oder der Fiau. Auffallend ist bei diesen Formeln, dass der Mann seine F!au nicht wie gewöhnlich in zweiter Person, sondern in der dritten anredet. Vielleicht ist dieser Umstand auf babylonischen Einfluss zurückzuführen, denn bei den Babyloniern war dieser Gebrauch üblich, und tatsächlich sind die Tradenten dieser Formeln aus Babylonien nach Palästina eingewandert; es sind dies nämlich R. Jose und R. Isaak1 2 3). Wenn der Mann auf das Recht, seine Frau zu beerben, verzichtet, so muss er diese Klausel noch vor der Heirat aufstellen, denn nach biblischen Gesetzen beerbt der Mann die Frau und hat eine gegenteilige Vereinbarung, die erst nach der Heirat aufgestellt wurde, keine Gültigkeit*). Er kann daher in die Kethuba schreiben s): אץ מיתת (דלא) [בלא] בנין יהא מדלה חזר לבית אביה ״Wenn sie ohne Kinder stirbt, so soll ihr Besitztum an ihr Vaterhaus zurückkehren״. Im Papyrus G von Assuan wird aber gerade das Gegenteil als Bedingung aufgestellt; die Stelle lautet: ף Vgl. Z. Frankel, טמא הירושלמי S. 100a und 106a, Halevy 11 מרות הראשונים S. 238. 2) שיטה מקובצת zu Ket. 83 b: מראה וזרב* יוסי לא אמרה אלא בכותב לה בכתובתה שהרי בך המנהג לכתוב תנאי ירושה בכתיבה ועדיין לא נכנסה לחופה ואינו ראוי ליורשה ולפיכך הוא יכול להתנות (Ket. 56 a) 'עליה שלא יירשנה כרא&רינן בגם; vgl. auch Beth Jose! zu Eben Haeser § 82 s. v. ועדיין und מראה הפנים zu jer. Ket. IX, 1. 3) So die LA in jer. Ket. IX, 1 (33a 13), in jer. B. b. VUI, 5 (I6b 45). אק מיתה דלא בנק כל דלה יחזור לאביה, Alfasi Ket. IX § 329 hat: אי מיתה בלא בני בל השמת הראב״ד; מאי דילה תהדר לבי נשא zu Alfasi a. a. O. hat die LA: אי מיתה בלא בני תהדר כל דאיתיאת לבי נשא, R. Nissim z. St. bemerkt: ואית מרסי, כל מדלת; R. Ascher zu Ket 83 b liest: אי אמות בלא בני בל מד. דילה דתיהדר לבי נשא und הגהות מיימזניזת zu Maim. Ischuth XXIII, 5: אי מיתה בלא בני בל מה דעיילא תיהדד לבי נשי; s. noch פסקי ספי בשר על גבי נחלים ed. Sulzbach, im Jahrbuch V, hebr. Abt. S. 62 § 4: אקם שנשא .אשה ופת3 בכתובתה שאס מתה האשה תהילה יהא מה שהכניסה לו בכתובתה חוזר לבית אביה אילו התנאים קיימק הם.