Mannheim
Compact Memory

Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1912-01-01 · IX. 1911 - 5672 (1912) · page 227

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
IX. 1911 - 5672 (1912)
Date
1912-01-01
Page
– (sequence 227)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
88% known words query
IRI
…/3486266-3486283--3730-3490097
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

135 zur Befriedigung ihrer Forderung in Anspruch zu nehmen. Die Schenkung eines Kranken gilt erst nach dem Tode des Schenkers; das ßecht der כתובת בנין דכרין hingegen bestand schon bei seinen Lebzeiten und somit haftet sein Vermögen für die כתובת בנין דברץ wie für eine Schuld1). f) Vom Erbrecht der כתובת בנין דכרין sind ausgeschlossen diejenigen Söhne einer Frau, der von ihrem Manne ein Scheidebrief oder der Betrag der Kethuba eingehändigt wird. Geht z. B. ein Mann nach dem Auslande und auf die Nachricht von seinem Tode verheiratet sich die Frau, die dieser Nachricht Glauben schenkt, mit einem andern, später aber kommt ihr erster Mann vom Auslande zurück oder es wird später gesagt, daß die erste Nachricht falsch gewesen sei, mag ihr erster Mann nach der Verheiratung mit dem zweiten Manne auch wirklich gestorben sein, so verliert sie in all diesen Fällen die Kethuba und ebenso ihre Söhne die 2כתובת בנין דכרין). Die Formel für diese Verschreibung lautet:3) בנץ דיכדין 4) דיהון 5) ליכי 6 *) מינאי ז) אינון יירתון כסף כתובתיך יתר על חולקיהון דעם אהודיון. oder8) בנין דיכרין דיהון ל* מיניך אינון יירתון וכר ״Die männlichen Kinder, die du von mir haben wirst [oder: die ich von dir haben werde], sollen den Betrag deiner Kethuba über den mit den anderen Brüdern gemeinschaftlichen Erbteil erben.“ *) B. b. 133 a, vgl. Bloch, Das mosaisch-talmudische Erbrecht, S. 52• 2) |eb. 91 a, Maim. Geruschin X, 7. ») Keth. IV, 10 152 b), ferner Tos. Ket. IV, 6 (264,221 und B. b. 131 a. 4) Die Tosephta hat חברין, beide LA befinden sich auch im Targum Onkelos. 5) So in | und B. b. a. a. O., bei uns steht דימו, L und A, ferner Tossephta A und W lesen;דימיי also fern., s. Dalman, Grammatik II. Aull. S. 354, ferner haben N דתהוין und K די ד*מן. 6) Die ursprüngliche Form der suffigierten Personalpronomina, nur in Urkundtexten erhalten, aber schon in den Papyri von Assuan oft, vgl. z. B. Papyrus F Zeile 8. K* und B. b. a. a. O. haben ליך. 7) Die Endung a] ist babylonischer Einfluss, palästinensich-aram. müsste es מיני lauten; in K steht מיניי. *) So in L.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.