Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- IX. 1911 - 5672 (1912)
- Date
- 1912-01-01
- Page
- – (sequence 212)
- Language
- German
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120 als aber die Rabbineu sahen, dass sie dadurch geringgeschätzt werde1), wurde verordnet, dass die Witwe von priesterlichem Stande 200 Sus erhalte. Diese Verordnung zeitigte noch unganstigere Folgen, denn eine Jungfrau von nichtpriesterliche m Stamme bekam ebenfalls 200 Sus, daher wurde die letzte Ver- Ordnung aufgehoben und es blieb für alle Witwen die einheitliche Summe von 100 Sus2). Zu diesen Summen, welche als Pflichtverschreibungen gelten, kann der Mann nach freiem Willen jede beliebig hohe Summe hinzufügen. Zum Unterschiede von der festgesetzten Summe״ welche ״ כתובהdas Verschriebene“ genannt wird, heisst der Ueberschuss über die 200 oder 100 Sus ״ (3תוספות כתובהdas Hinzugefügte“, oder ״die Vermehrung der festgesetzten Verschreibung“4). In der Kethuba wurde diese Hinzufügung mit folgenden Worten verzeichnet5): צביוד ואוסיפית לך תלת מאה אמאתים ״Ich bin willens, dir noch 300 Sus ausser den gesetzlichen 200 zu geben“. R. Jochanan ben Sakkai erzählte einst seinen Schülern beim Anblick einer Frau6): ״Ich erinnere mich, dass ich, als ich die Eethuba dieser Frau mitunterschrieb, darin las: 1) So Rasch! zu Ket. 12 a; anders erklären es Tossaphoth z. St. s. v. פיון, vgl. auch שיצה מקובצת. 2) Ket. 12 b, s. Tossaphoth z. St. s. v. שתי, vgl. auch Billauer, Grundzöge des babyl.-talm. Eherechts S. 46. 3) Ket. 43 b, 54 b, 104 b, s. auch Raschi zu Ket. 54 b s. v. תנאי. Nach Maim. Ischuth XVI, 9 ist dies vom grossen Sanhedrin eingeführt worden. 4) Vielleicht ist der Ursprung der תוספות כתובה in dem biblischen מתן (Gen. 34, 12) zu finden, wie dies Freund, a. a. O. S. 37 f. nachweisen will. 5) Ket. 43 b und 44 a. In der Kethuba von R. Hai Gaon, ed. Harkavy in הפסגה III, 1 S. 47 lautet die Formel: יאוסיף לה על כהובתא כן וכן. In der Saadjanischen Kethuba, ed. Gaster, MGWJ, LIV,580: וצבי התנא דגן ואוסיף לה מדילה עד כך יכך. Inf der jemensischen Kethuba, ib. S. 582: ורצה והוסיף לה תוכפזת בסוף מוהדה# In der Kethuba der Beni Israel, ib. S. 585: ועוד רצה רבי פלוני התנא דנא הנזכר להוסיף לה מדיליה על עיקר כתובה דא כך. Im ספד השטרות S. 55: וצבי פלוני התן דנא והוסיף לה מדיליה מאתן דינרין, so auch in Tossaphoth zu B. b. 49 b. So wird diese Formel auch noch heutzutage geschrieben s. •12 § נחלת שבעה ז>) Sifre § 305 (ed. Friedmann S. 130 a), Jalkut Cant. § 982, Aboth d. R. H. XVII, (ed. Schecbter S. 33 a). Hingegen war diese Summe nach Ket. 66b die Mitgift der Frau.