Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- IX. 1911 - 5672 (1912)
- Date
- 1912-01-01
- Page
- – (sequence 191)
- Language
- German
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99 zu קיום und אשרתא ebenfalls ״Bestätigung* *) bedeuten, welche Bedeutung es im Talmud auch erhielt. Die Bestätigungsklausel steht in engem Zusammenhänge mit der Beweisführung und darf daher nicht vor Erbringung nnd Annahme des Beweises auf der Urkunde vermerkt werden* 2). Das Formular erhält zunächst den Namen des die Urkunde Vorzeigenden und das Datum der vollzogenen Bestätigung. Ferner soll als Inhalt der Bestätigungsklausel auch die Art der Beweisführung aufgenommen werden; deshalb wurde nach den verschiedenen Beweisführungen auch immer eine andere Formel angewandt. Jedoch ist der blosse Beglaubigungsvermerk der Echtheit der Unterschriften ohne Angabe über den dafür erbrachten Beweis auch gültig3). Aus der talmudischen Zeit sind uns, im Gegensätze zu den anderen Urkunden, mehrere Bestätigungsformulare und kurze Zitate aus denselben erhalten. Eine vollständige Beglaubigung, vom Gerichtshöfe des Mar Samuel angefertigt, lautet4): מדאתא רב ענן בר חייא ואסהיד אחתימות ידיה ואדחד רעמיה ומנו רב חנן בר רבה ומדאתא רב הנן בר רבה ואסהיד אחתימות ידיה ואדהר רעמיה ומנו רב ענן בר הייא אשרנוהי וקימנוהי בדחזי. ״Nachdem B. Anan b. Chija kam und Zeugnis ablegte über seine 0 Gewöhnlich abgeleitet von נפק herausgehen, hervorgehen, s. Levy NhWb, 1, 481, Kohut, Aruch III, 226 und )astrow 1, 358; vielleicht aber aus dem assyrischen אפק epeku stark, mächtig sein und H, 1 fest machen, Delitzsch, Handwörterbuch S. 115; es wurde somit parallel zu אשי und קים sein. *) Ket. 21 b, 85 a und Gittin 26 b. Ist sie früher geschrieben worden, dann ist sie ungültig, weil es wie eine Lüge betrachtet wird, s. auch oben 5. 94 Anm. 3. 3) Im ספר השטחת S. 6 befinden sich zwei Formulare, und zwar I. für die Bestätigung nach dem auf S. 94 sub d angeführten Beweis und II. nach dem Beweis auf S. 93 sub b. Aber im ספר העיטור, ed. Lemberg, S. 19 b und ebenso im הגהות מרדכי zu B. b. § 770 sind sieben Bestätigungsformulare und zwar I. nach der Beweisführung auf S. 93 sub b, II. nach der auf S. 94 sub d, 111. nach S. 95 sub f a, IV. wenn die Unterzeichneten Zeugen nicht lesen können, V. nach der Beweisführung auf S. 96, VI. nach S. 93 sub c und VII. nach S. 94 sub e ßlL 26 § גחלת שבעה enthält sogar 14 Formulare. 4) Ket. 21 a Jedoch fehlt hier der Anfang des Formulars, da der Beweis, den der Talmud aus diesem Formular ziehen will, nur in dessen zweitem Teile enthalten ist. Es muss daher ergänzt werden במותב תלתא הזיגא נדגפק שמרא דנא קדמנא וחתימי עלוהי פלוני ופלוני.