Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- IX. 1911 - 5672 (1912)
- Date
- 1912-01-01
- Page
- – (sequence 178)
- Language
- German
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86 Erklärt dies dahin, dass die Zeugen auf der Rückseite der Urkunde gegenüber der letzten Zeile und zwar neben einander unterzeichnen^ Wenn der Inhaber der Urkunde in diesem Falle die letzte Zeile des Textes abschneidet, so werden *auch die Zeugen fehlen; fügt er aber noch eine Zeile hinzu, so ist es ebenfalls erkennbar, denn die Zeugen unterzeichnen ja gegenüber der letzten Zeile und beenden auch die Unterschriften daselbst, so dass die Fälschung entweder dadurch zu erkennen ist, dass gegenüber dieser neu hinzugefügten letzten Zeile keine Zeugen unterzeichnet sind und wenn er auch später gegenüber dieser hinzugefügten Zeile noch Zeugen unterfertigen lässt, diese die Echtheit der Urkunde nicht beweisen, da die Unterschriften nur den Raum einer Zeile einnehmen dürfen (s. S. 87 Fig. V.)1)• Fig. 1. Nach R. Gerschom .(״) Rückseite der Urkunde• I. Zeile. Innen beschrieben 2. Zeile. ראובן בן יעקב עד 3. Zeile. Innen beschrieben 4. Zeile. אברהם בן משה עד 5. Zeile• Innen beschrieben 6. Zeile. יצחק בן יהודה עד 7. Zeile. Innen beschrieben Fig. II. Nach den Tossaphisten («>. Rückseite der Urkunde. Fig. III. Nach R. Chisda (/?)• Rückseite der Urkunde. 1. Zeile. Innen beschrieben 2. Zeile. Innen beschrieben אברהם בן משה עד 3. Zeile. Innen beschrieben יצחק בן יהודה עד 4. Zeile. Innen beschrieben l) Es wurden noch weitere Unterschiede für die Anfertigung einer gefalteten Urkunde festgesetzt; so muss die Anzahl der Zeugen mindestens drei sein, B. b. X, 2 (160 a) und mit zwei Zeugen ist die gefaltete Urkunde ungültig, B. b. 165 b. Ferner muss die Zeugenzahl mit der Zahl der Falten übereinstimmen, sonst heisst die Urkunde ״ גט קרחkahle Urkunde*1 und ist