Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- IX. 1911 - 5672 (1912)
- Date
- 1912-01-01
- Page
- – (sequence 177)
- Language
- German
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85 ß) Die zweite Meinung ist die des R. Jirmija b. Abba: ‘(״ (אחורי הכתב וכננד הכתבauf der Rückseite der Schrift und gegenüber der Schrift“. Hierzu bemerkt ebenfalls R. Chisda, dass die .Zeugen von unten nach oben unterzeichnen, um eine Fälschung der Urkunde zu verhindern. Wenn dann der Inhaber der Urkunde in der letzten Zeile eine für ihn nicht günstige Bedingung findet und daher die letzte Zeile und damit zugleich auch den Namen des auf der Rückseite stehenden Zeugen z. B. ראובן abschneidet, so bleibt von der Unterschrift nur בן יעקב עד zurück, welches aber eine gültige Unterschrift bedeutet. Um auch dieser Fälschung vorzubeugen, schrieb man in einer Zeile ראובן בן und in der zweiten יעקב עד; es bliebe also, wenn jetzt die letzte Zeile abgeschnitten würde, nur יעקב עד übrig und, da die Schriftzüge beider Personen allgemein bekannt sind, würde die Unterschrift verraten, wer von ihnen die Urkunde unterzeichnet hat und dadurch wäre eine Fälschung durch Abschneiden der letzten Zeile erkennbar (s. S. 86 Fig. III.)1). Diese Talmudstelle wurde von den Kommentatoren vielfach, aber nicht befriedigenderklärt2). Die richtigste Erklärung scheint die des R. Elieser b. Samuel aus Metz zu sein3), denn mit ihr stimmen die Zeugenunterschriften in den griechischen Papyri, welche als gefaltete Urkunden gelten, vollkommen überein 4). Hiernach stehen die Unterschriften auf der Rückseite der Urkunde und zwar kommt die erste Zeile der Unterschrift des Zeugen ראובן gegenüber der letzten Zeile der Innenseite, die zweite Zeile aussen p gegenüber der vorletzten und die dritte Zeile aussen יעקב עד gegenüber der drittletzten inneren Zeile (s. S. 81 Fig. IV.). y) Die dritte Meinung äussert Mar Sutra, der jede gefaltete Urkunde für ungültig erklärt, wenn die Unterschriften nicht in einer Zeile beendet wurden5). R. Isaak b. Ascher Halewi3) 1J B. b. 160 b und 161 a. 2) So von R. Gerschom, R. Samuel b. Mehr und R. Isaak b. Mordechai in Tossaphoth z. St. s. v. דכתב, vgl. hierzu die Correktur des R. Samuel Edeles. 8) הרא״ם in שיטה מקובצת z. St.: מממה למעלה מן חותמק שהזפבק את ד.שטר ועושק תחתיתו עליון זעליוגו תחתק וחותמין העדים בנגד שיטה אהדזנה מאחוריו שגעשו גגו של עדים כנגד תחתית הכתב שבשיטה אחרונה; vgl. auch פלפולא הריפתא zuR. Ascher a. a. O.; s. ferner Rabbinovicz, Dikduke Sofrim zu B. b. 161 a, nach dessen LA jede Unterschrift in drei Zeilen erfolgt. *) S. meine Abhandlung in ZAW XXX, 1910, S. 140 und 142. 5) B. b. 161 b: כל מקושר שאק עדיו בלין בשיטה אחת פסול. •) In Tossaphoth z. St. s. v. כל מקושר, so auch ראב״ד in חידושי דמב״ן z. St.