Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- IX. 1911 - 5672 (1912)
- Date
- 1912-01-01
- Page
- – (sequence 165)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 90% known words query
- IRI
…/3486266-3486283--3668-3490035- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
73 ein leerer Raum von mindestens zwei Zeilen vorhanden ist, so ist derselbe durch Striche zu sperren oder mit Tinte zu aberstreichen1). Sind einzelne Buchstaben oder Worte verschrieben worden, so ist entweder in die Zwischenlinie der richtige oder fehlende Buchstabe oder das corrigierte Wort zu schreiben, welches dann תלד oder ״ תלותDarübergeschriebenes“ genannt wird, oder man kann auch das fehlerhafte Wort wegwischen und das richtige hinschreiben und diese Stelle enthält den Namen ״ מחקradierte Stelle“. In der ältesten Zeit war die Urkunde mit diesen Aenderungen immer gültig, solange nicht etwas vom wesentlichen Teil der Urkunde corrigiert war. Die Aenderung eines Wortes vom wesentlichen Teil der Urkunde beanspruchte einen Vermerk hierüber am Schlüsse der Urkunde2). Auch in den Papyri von Assuan befinden sich mehrere in Zwischenzeilen geschriebene Worte, ohne dass, da diese nicht zum wesentlichen Teile der Urkunde gehören, unten ein Vermerk ,darüber gemacht ist, so im Papyrus B, F und G. Nach dieser Regel konnte man jede Bedingung ändern, ohne dieses am Schlüsse zu vermerken; es konnte daher diese Aenderung auch später hinzugefügt und die Urkunde auf diese Weise gefälscht werden. Um solchen Fälschungen vorzubeugen, wurden schon in der talmudischen Zeit neue Regeln aufgestellt. Hiernach wurde kein Unterschied gemacht zwischen dem wesentlichen und nicht wesentlichen Teile der Urkunde, sondern alles in der Zwischenzeile Corrigierte und auf einer ausgelöschten Stelle Neugeschriebene soll immer am Schlüsse vermerkt werden in der Formel: ״ ודין קיומיהוןDies ist die Bestätigung [des Wortes ...... welches über der Zeile geschrieben ist, oder welches an der ausgelöschten Stelle steht]“ 3). י) B. b. 163 a, vgl. Aruch s. v. דיו und חגהות מיימזגיות zu Maimonides, Malwe Welowe XXV11, 7. 2) Tos. Gittin IX, 8 (334, 6), Tos. B. b. XI, 10 (414, 2), jer Gittin IX, 7 (50 c 23): שמר שיש בז מחק או תלוי מגופו פסו?* שלא מגופו בשר ואם החזירו למטח אפי?1( מגופו כשר, s. auch Choschen Mischpat § 44, 5. 3) B. b. 161b, vgl. Halachoth Gedoloth, ed. Hildesheimer, S. 450 sowie die Erklärung des R. Chananel im Kommentar des R. Samuel b. Mehr und Tossaphoth ib. s. v. אמר. Nach Maimonides, Malwe Welowe XXVII, 8 lautet die Formel: אות פלוני או מלה פלונית או שטה פלונית ע?1 מחק או תלויה. ln einer Kethuba