Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- IX. 1911 - 5672 (1912)
- Date
- 1912-01-01
- Page
- – (sequence 163)
- Language
- German
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71 schiedenheit oder grösseren Abweichung von diesem wird nur der Inhalt der Wiederholung beachtet und man hat sich in jeder Be* Ziehung nach ihm zu richten. — Natürlich gilt dieses nur, wenn die Wiederholung keine ganz neuen Punkte enthält. — Dieser Grundsatz hat auch Geltung, wenn in eine Schuldurkunde unten z. B. die doppelte Summe eingetragen wurde, wie es die Mischna betont1): ״Wurde in eine Urkunde oben ״hundert“, unten aber ״zweihundert“ oder oben ״zweihundert“ und unten nur ״hundert“ geschrieben, so hat man sich immer nach der unteren Schreibart zu richten“. Jedoch blieb der obere Text nicht gänzlich unbeachtet, sondern in dem Falle, wo die Verschiedenheit in einem Buchstaben des Namens bestand, ist der oben verzeichnete Name massgebend; steht z. B. oben ענני oder חנני, hingegen unten in der Wiederholung nur ענן oder הנן, so muss das Geld dem ענני oder הנני zurückgezahlt werden und nicht dem ענן oder הנן, denn es wird angenommen, dass der Schreiber in der Eile den letzten Buchstaben wegliess. Fehlen aber vom unteren Namen im Vergleich zum oberen zwei Buchstaben, steht z. B. oben נהדר, unten nur נה, so hat nur der unten verzeichnete נה das Recht, das Geld zu fordern2). b) Diese Wiederholung des kurzen Inhaltes ward bei den gefalteten Urkunden nicht eingeführt. Die gefaltete Urkunde sollte auch in dieser Beziehung von der einfachen abweichen. Zwar war der Schluss der gefalteten Urkunden einfacher zu schreiben, denn er bestand bloss aus einer kurzen Formel, aber eben dieser Unterschied beanspruchte Aufmerksamkeit, sowohl für den Schreiber, der meist nur einfache Urkunden anfertigte, als auch für den Leser, damit er sofort erkenne, was für eine Urkunde er vor sich habe. Die Formel bestand aus den Worten3): *) B. b. X, 2 (165 b): בחזב בז מלמעלה מגה ומלמטה מאתים מלמעלה מאתים ומלמטה מגה הכל הולך אהר התהתין. 2) Tos. B. b. XI, 4 (413, 12), B. b. 166 b. vgl. David Pardo in seinem Kommentar zur Tossephta הסח דוד und R. dieser b. Samuel aus Metz in שיטה מקובצת zu B. b. a. a. O. ln jer. B. b. X, 3 (17 c 56), ist באות אהת או בשתי אותיות nach der Tossephta in באזת אהת ולא בשתי אותיות zu corrigieren, vgl. noch מגיד משנה zu Maimonides, Malwe Welowe XXVJ1, 14. 3) B. b. 160 b und jer. Gittin IX, 8 (50 c 44). Vgl. Tossaptioth zu B. b. 162a, s. v. בימיהם לא היו בותבין שריר וקיים במעוטי! שלהם בדאמר גבי מקושר לעיל :לפי דבתב ביה שריר וקיים מכלל דבפשוטים לא היו פותבין שריר וקיים, s. auch R. Samuel b. Meir