Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- IX. 1911 - 5672 (1912)
- Date
- 1912-01-01
- Page
- – (sequence 161)
- Language
- German
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69 es nur einen Tag dauerte und das wirkliche ״erste Jahr der Regierung“ bildete schon das zweite Jahr, daher bemerkt Rabbi: ״in einer gefalteten Urkunde wird im ersten Jahre der Regierung schon ״das zweite Jahr“ geschrieben“1). Zum eigentlichen Datum gehört auch die Angabe des Ortes, welcher in der Weise bezeichnet werden muss, dass er mit einem anderen Orte nicht verwechselt werden kann. Es gibt viele gleichnamige Orte und, um genau zu erkennen, welcher Ort der in der Urkunde verzeichnete ist, wird er entweder durch einen Strom oder sonstwie gekennzeichnet; z. B. stand einst in einer Urkunde: :״ בשוידי מתא דעל רכים נהראIn dem Orte Schewiri, welcher am Flusse Rakis liegt2)“. Schlussformeln bei den Urkunden. Bei jeder Urkunde sind Eingang und Schluss von höchster Wichtigkeit. Die Urkunde muss so angefertigt werden, dass am Schlüsse nichts hinzugefügt oder ausgelöscht werden kann. Am geeignetsten erscheint es, eine bestimmte Formel am Schlüsse x) Der Ausdruck עלתה לו שגדי berechtigt uns zu der Annahme, dass hier״ mit nicht das gewöhnliche Jahr der Regierung, sondern ״das Jahr des Re״ gierungsantritts“ gemeint ist, denn sonst würde der Talmud ausdrücklich sagen: ״Mit dem ersten Nissan beginnt sein zweites Jahr* oder «mit dem ersten Nissan gilt sein erstes Jahr als vollendet“. — Allerdings steht meine Erklärung im Widerspruch mit denen Raschis und der anderen Kommenta״ toren, aber die Tatsache, dass bei den anderen Völkern des Orients und so auch im Papyrus von Assuan die Unterscheidung des ersten «Jahres der Regierung“ von ״dem Jahre des Regierungsantritts“ gebräuchlich war, und ferner der besonders auffällige Bericht des Rabbi von der Postdatierung der gefalteten Urkunden (auf S. 67 Anm. 4) haben mich veranlasst, von der ge״ wohnlichen Erklärung dieser Talmudsteile abzuweichen. — Vgl. auch H. J. Bornstein, מחלוקת רב סעדיד, גאון ובן מאיר im ספר היובל für Sokolow, Warschau 1904 S. 184, der diese schwierige Talmudstelle nach dem römischen Ratender erklärt. s) Gittin 27 a, B. m. 18 a und 20 a, vgl. hierzu Neubauer, La Geogra״ phie du Talmud, S• 398, der Rakis mit Arax identificiert, aber bemerkt, es seien drei Flüsse mit demselben Namen vorhanden. In Jeb. 115 b wird ein Ort durch einen zweiten naheliegenden gekennzeichnet בתורי מתא בנו־ קלתיה מתא, so nach der LA des Beth Josef in Eben Haeser § 128, s. auch dort die ein״ zelnen Bestimmungen für die Schreibart des Ortsnamens.