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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1912-01-01 · IX. 1911 - 5672 (1912) · page 160

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
IX. 1911 - 5672 (1912)
Date
1912-01-01
Page
– (sequence 160)
Language
German
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68 in die Urkunden ״das erste Jahr“ geschrieben, regiert er zwei Jahre, so wird in die Urkunden ״das zweite Jahr“ verzeichnet; gefaltete Urkunden aber werden immer postdatiert,, indem im ersten Jahre der Regierung schon ״das zweite Jahr“, im zweiten Jahre ״im dritten Jahre“ geschrieben wird. Wenn wir die babylonischen und persischen Urkunden betrachten, finden wir das Datum eines Königs bald mit ״Jahr des Regierungsantritts*, bald mit ״erstem Jahre“ bezeichnet und nach der gewohnlichen Annahme sollen dies zwei verschiedene, auf einander folgende Jahre sein1). Auch in den Papyri von Assuan können wir die Rechnung nach diesen zwei verschiedenen Jahren genau unterscheiden, denn im Papyrus B lautet das Datum: בי״ח לכסלו הו יום (ז,) [יי״ז] לתהות שנת (י״א) [כיא] ראש מלוכתא כד ארתחשסש מלכא יתב בכיסאה ״Am achtzehnten Kislew, d♦ i. der siebzehnte Thoth, im einundzwanzigsten Jahre [des Xerxes], im Jahre des Regierungs״ antritts des Artaxerxes“. So wird vielleicht auch im Talmud ״das Jahr des Regierungsantritts“ vom wirklichen ״ersten Jahr der Regierung“ unterschieden« Das Jahr des Regierungsantritts wird als vollendet betrachtet, wenn es auch nur einen Tag dauerte, wenn nämlich der König die Regierung am neunundzwanzigsten Adar antrat, so wird am ersten Nissan schon die Rechnung nach dem ״ersten Jahre der Regierung“ begonnen. Diese Zählung war jedoch nur für die einfachen Urkunden bestimmt, wie Rabbi esausdrücklich betont, indem er den Ausdruck: ״Hat ein König ein Jahr regiert, so wird in die Urkunden ״das erste Jahr“ geschrieben“, wählt, wonach ״das erste Jahr“ nur ein vollständiges,, vom ersten Nissan beginnendes, nicht aber nur aus einigen Tagen bestehendes Jahr, genannt werden kann. Bei der Datierung der gefalteten Urkunden machte man keinen Unterschied zwischen dem ״Jahre des Regierungsantritts“ und dem ersten Jahre der Regierung, sondern man rechnete ״das Jahr des Regierungsantritts“ schon als ״das erste Jahr der Regierung“, auch wenn *) Siehe F. H. Weissbach, Zur Chronologie des falschen Smerdis und des Darlus Hystaspfs, in ZDMG LI, 1897 S« 511. Ueber die Unterscheidung zwischen res[chj s[ch]aruti und dem ersten offiziellen Regierungsjahre eines Königs in Babylonien s. KAT8 S. 325.

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