Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- IX. 1911 - 5672 (1912)
- Date
- 1912-01-01
- Page
- – (sequence 158)
- Language
- German
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66 war es nicht unbedingt nötig, den regierenden König selbst im Datum zu nennen, sondern es war auch die Jahreszählung nach dem Statthalter oder Stadtvorstande gestattet, weil die Jahre der Beamten von den Jahren des betreffenden Königs abhängig waren. Ebenso genügt die Erwähnung eines einzigen Königs, wenn zu einer und derselben Zeit mehrere Könige zusammen regierten1). Nach Samuel ist ein Scheidebrief auch dann gültig, wenn im Datum ein Senator der Stadt genannt ist. So wurde auch einst in das Datum eines Scheidebriefes geschrieben : ״ איסטנדרא דבשכרNach den Jahren des Statthalters von Cascara [am Tigris]“2), ferner ״ בשנת פלוני ארכןIm Jahre des Archon N. N.“ 3). Bei der Datierung nach den Regierungsjahren der einzelnen Könige muss besonders darauf geachtet werden, von welcher Zeit an sein Jahr gerechnet wird, d. h. welcher Monat den Jahresanfang bildet. Zunächst muss man unterscheiden die Rechnung nach den jüdischen und fremden Regenten. Für die Aera der jüdischen Könige beginnt das Jahr immer am ersten Nissan, für die der nichtjüdischen Könige nach der babylonischen Deberlieferung am ersten Tischri4), hingegen nach palästinen- Belang, vgl. Ab. Zara 10 a. Die Aera nach den Regierungsj ahren der fremden Könige war schon zur Zeit der Parteikämpfe der Sadducäer und Phari״ säer eingeführt und gebräuchlich, vgl. Jadajim IV, 8 und Maimonides z. St. (ed. Derenburg III, 256), sowie Bloch, 2 ,11 שערי תורת התקנות, S. 229. ג) Tos. Gittin VIII (VI) 3 (332, 21), Tos. Edujoth II, 4 (457, 23). 2) Gittin 80 b. Zu בשבר vgl. Dalman, Wörterbuch s. v. Im Mittelalter kam die Aera der Weltschöpfung in Gebrauch, aber die seleucidische Aera blieb noch ferner, vgl. Maimonides, Geruschin I, 27. Die Zeitrechnung nach den Regierungsjahren der Könige war schon in der nachtalmudischen Zeit nicht mehr Sitte und auch die übrigen Völker gaben diese Zeitrechnung auf siehe Tossaphoth zu Gittin 80 b s. v. n. 3) B. b. 164 b. Der Talmud bezeichnet es als fremde Sitte: בך מנהגה של אומה זו. Auch bei den Assyrern war diese Sitte üblich, s. S. Köberle, die Be- Ziehungen zwischen Israel und Babylonien, Wismar 1908, S. 25: »Die Assyrer hatten die Sitte, die Jahre nach einem hohen Beamten zu benennen (wie in Athen nach dem Archon); den ersten Eponymos unter einem König machte der König selbst, dann folgen andere Beamte“. Vgl. auch H. Winkler, Geschichte Babyloniens und Assyriens, Leipzig 1892 S. 15. [Für die Datierung nach Eponymen im Assyr. s. noch: Schräder,KAT3 S.322; Weber, Liter, der Babylonier und Assyrer (1907), S. 239 ff. Vgl. auch die Liter, bei Muss — Arnold Dictionary, s. v. limu, limmu (S. 485). — Anm. von Herrn] Prof. M. Streck] 4) R. h. 2b, 3a und 8a, Ab. Zara 10a.