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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1912-01-01 · IX. 1911 - 5672 (1912) · page 153

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
IX. 1911 - 5672 (1912)
Date
1912-01-01
Page
– (sequence 153)
Language
German
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IRI
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61 Als Anfangspunkt der Zeitrechnung bezüglich der Jahre wurde zu jeder Zeit ein grosses Ereignis gewählt, welches auffallend in der Geschichte gewirkt hatte und daher allbekannt war. Aus diesem Grunde wurde immer dann nach einer neuen Aera gerechnet, wenn die Folge einer geschichtlichen Tatsache die Befreiung oder Unterdrückung des Volkes war. Von diesen Aeren ist jedoch zu unterscheiden die im Exil verordnete Zählung nach den Kegierungsjahren eines fremden Königs, welche משום שלום מלכות eingeführt wurde, d. h. damit den herrschenden Völkern ein Beweis für die treue Anhänglichkeit der Juden an ihren König geliefert werde, indem man seiner sogar in den TJrkunden gedachte. Es ist anzunehmen, dass in den altjüdischen Urkunden auch nach der im sonstigen Verkehr jeweilig üblichen Aera gerechnet wurde, aber wir finden nirgends eine Andeutung für diese Annahme; denn die ersten uns erhaltenen Urkunden sind die Papyri von Assuan und bis zu dieser Zeit waren in Israel schon einige Aeren in Gebrauch. Aber auch vor der Zeit des Esra sind wahrscheinlich Urkunden geschrieben worden und, wenn auch die Literatur darüber nichts berichtet, so ist auf das hohe Alter mancher mit Urkunden verknüpften Institutionen zu verweisen, z. B. Kethuba und Scheidebrief, welche die allgemeine Sitte der Anfertigung von Urkunden voraussetzen» Auch die ausgeprägte Form der Urkundenformulare in den Papyri von Assuan, über die schon Lidzbarski bemerkt1): »Die festen Formeln, in denen die Sprache der Dokumente sich bewegt, setzen eine lange Entwicklung dieses Schrifttums ..... voraus“, und welche, wie L. Blau2) und J. N. Epstein3) bewiesen haben, alte jüdische, auch im Talmud verzeichnete Traditionen überliefern, deutet auf Stunden angegeben waren, so hatte die Inhaberin der früheren Urkunde das Vorrecht an dem Vermögen des verstorbenen Mannes, sodass ihr die Kethuba zuerst bezahlt werde; siehe Raschi zur Steile. ג) Deutsche Literaturzeitung 1906, col. 3207. 2) Az assuani papyrusök talmudi vilägitäsban in Magyar-Zsidö Szemle, Budapest 1908, S. 236. 3) Notizen zu den jüdisch-aramäischen Papyri von Assuan, im Jahrbuch VI, S. 395; siehe auch S. Funk, Die Papyri von Assuan als älteste Quelle dei Halacha, im Jahrbuch VII, S. 378 und meine Glossen zu den jüdisch־aramäischen Papyri von Assuan im Jahrbuch VW, S. 371.

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