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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1912-01-01 · IX. 1911 - 5672 (1912) · page 145

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
IX. 1911 - 5672 (1912)
Date
1912-01-01
Page
– (sequence 145)
Language
German
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53 genäht. Nachher schreibt man in die dritte Zeile בירח פלמי בכך וכך בו ביום פלוד, die ebenfalls mit der vierten, leer gebliebenen Zeile zusammengefaltet und genäht wird. Schliesslich kommt in die fünfte Zeile בשנת כך וכך לבריאת עולם und man faltet und näht diese mit der sechsten, leeren Zeile zusammen. Der übrige Teil der Urkunde wird dann ebenso geschrieben wie bei den anderen, offenen Urkunden. Raschis Erklärungג) weicht nur bezüglich der Ordnung des Schreibens am Anfang der Urkunde von dieser Erklärung ab; denn nach ihm wird die erste leere Zeile mit der zweiten beschriebenen zusammengefaltet und genäht, ebenso die dritte leere mit der vierten beschriebenen u. s. w. Die Unhaltbarkeit dieser Erklärungen ist schon den Tossaphisten* 2) anfgefallen und diese erklären daher, dass der ganze Text einer gefalteten Urkunde schon von der ersten Zeile an ebenso wie in jeder einfachen Urkunde geschrieben und sodann zusammengefaltet und genäht werde. Die richtigste Erklärung scheint aber die des R. Meir b. Todros Halevi Abulafia (1180—1244) zu sein, schon darum, weil sie vollkommen mit der Art der Zusammenfaltung der aufgefundenen griecbisehen Paypri übereinstimmt3). Man nimmt eine lange Rolle, zieht oben drei bis sieben Riemen hindurch und unter die Riemen schreibt man den Text der Urkunde, ebenso wie in einer ©infachen Urkunde. Hierauf faltet man die Urkunde zusammen, aber so, dass der dem Ende des Dokuments gegenüberliegende Teil der Rückseite aussen ist, und dann schürzt man die Riemen in Knoten zusammen. Der Inhalt einer Urkunde ist nicht entscheidend dafür, ob dieselbe als eine gefaltete oder als einfache Urkunde auszustellen *) Raschi zu Kid. 49 a, vgl. auch seine Erklärung zu Gittin 8t b, welche von der ersten abweicht. 2; Tossaphoth zu B. b. 160 a s. v. פשוט, siehe auch 1הידושי רמב״ und שיטר. מקובצת z. St., ferner פסקי תוספות zu Kid. §!03. Nach der Mischna muss nämlich eine gefaltete Urkunde so beschaffen sein, dass man sie in eine einfache Urkunde verwandeln kann, ohne zu erkennen, dass sie früher eine gefaltete war; dieses ist natürlich nach den Erklärungen des R. Gerschom und Raschi unmöglich, denn wenn man auch die leeren Zeilen später aus׳ füllte, so wäre doch gleich zu erkennen, dass eine Fälschung vorliegt. 3) .יד ומד zu B. b., Saloniki 1781, S. 243 a. Ueber die Papyri vgl. oben S. 52, Anm. 2.

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