Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- IX. 1911 - 5672 (1912)
- Date
- 1912-01-01
- Page
- – (sequence 128)
- Language
- German
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36 Eine ähnliche Ansicht äussert auch שלטי הגבורים im Namen des ריא״ן. Er meint, die כלת הבת sei nur verboten, wo eine בלת הבן vorhanden sei. דרכי משה zu Eben haezer 15, 6 bekämpft diese Ansicht mit der Begründung־, dass wir eine derartige Unterscheidung bei verbotenen Verwandtschaftsgraden nicht finden. Der Verfasser des ב״ח meint dagegen, die Unterscheidung sei in unserer Talmudstelle begründet, wo es doch ausdrücklich heisst, das Verbot gelte nur für solche Familien, wo beiderseitige Schwiegertöchter vorhanden sind und eine Verwechslung״ möglich wäre. Nach der Erklärung des Aruch müsste man noch weiter gehen und sagen, das Verbot, gelte nur für den Fall, dass diese einen gemeinsamen Haushalt führen. Die Auffassung der Poskim, die das Verbot uneingeschränkt annehmen, rechtfertigt sich jedoch, wenn wir sagen, die Gemara führe nur deshalb die genannten Familien als Beispiel an, um zu zeigen, dass ein derartiges Zusammenleben ganzer Familien tatsächlich vorzukommen pflegt, und da in solchen Fällen eine Verwechslung eintreten könnte, habe man wegen dieser Möglich״ keit einer Verwechslung das Verbot von כלת הבת ohne jeden Unterschied allgemein ausgesprochen. Dieser Ansicht scheint auch Meiri gewesen zu sein, denn er schreibt: מתוך שיש מהן ״ : שגדלות בכית אחד גזרו אף על השארWeil manche von ihnen in einem Hause zusammenwohnen, deshalb hat man das Verbot auch auf die anderen ausgedehnt.״ Schliesslich sei noch hinzugefügt, das nach der Ansicht des R. Jochanan, Sota 43 b, auch Stiefgeschwister, die zusammen aufgewachsen sind, sich nicht heiraten dürfen. Die Gemara entscheidet jedoch gegen diese Ansicht. XLVII. In Kethuboth 71 a sagt die Mischna: Eine Frau die auf der Gasse spinnt, Übertritt die jüdische Sitte und erhält den Scheidebrief ohne כתובה. Die Gemara das. will das so uneingeschränktnicht gelten lassen und macht besondere Bedingungen dazu. Soviel geht jedoch dort hervor, dass dies als unanständig und herausfordernd galt. Ferner erzählt die Gemara dort: Rabbah b. b^