Mannheim
Compact Memory

Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1912-01-01 · IX. 1911 - 5672 (1912) · page 113

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
IX. 1911 - 5672 (1912)
Date
1912-01-01
Page
– (sequence 113)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
90% known words query
IRI
…/3486266-3486283--3616-3489983
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

21 כתובה verlustig geht. Es wird dort die Frage aufgeworfen, ob das, was die Frau an Kleidern und Schmucksachen in die Ehe mitgebracht, soweit es noch vorhanden ist — der Talmud nennt es בלאדתיה הקיימין — ihr ebenfalls vorenthalten werden darf. Im vorliegenden Fall hatte die Frau einen kleinen Teil, חד שירא, im Besitz, der grössere Teil war in Händen des Mannes. Es werden dort zwei Versionen mitgeteilt. Nach der einen wurde der Streit zugunsten des Mannes entschieden und die Frau musste ihren Teil heraus• geben, nach der anderen hatte die Frau obsiegt und der Mann musste ihr die vorhandenen Kleider und Schmucksachcn zurückgeben. Beide Entscheidungen werden auf Grund eines Ausspruches des E. Kaha na bekämpft. Vgl. Tossaphoth 64a ד״ה משום. Das Wort שירא erklärt Easchi mit ״ ,מעילOberkleid“, es kann aber auch ein goldenes Armband bedeuten, wie Easchi selbst Baba Kamma 119a שירי mit צמידין;wiedergibt und wie auch Onkelos das Wort 1) צמידים. M. 24, 22) mit שירין übersetzt. Wir dürfen demnach annehmen, dass חד שירא, ein goldenes Armband, in den Händen der Schwiegertochter des E. Sebid war, während der grössere Teil der Sckmucksachen von ihrem Manne zurückgehalten wurde. Halten wir uns nun an die zweite der obigen Versionen, dass der Sohn des E. Sebid die Goldsachen seiner Frau herausgeben musste, dann wird sich wohl bei der gerichtlichen Ausein־ andersetzung die gewöhnliche Differenz ergeben haben, dass die Schmucksachen in der כתובה einen höheren Schätzungswert hatten, als ihr gegenwärtiger Wert ausmachte. Auf *diesen Vorhalt, so darf man mutmassen, antwortete der Sohn des E. Sebid בלי זהב פחתי, dass die Goldgegenstände durch den Gebrauch abgenützt und entwertet wurden. Wenn diese so naheliegende Vermutung berechtigt ist, dann hätten wir hier dieselbe Erörterung und dieselben Personen, E. Sebid und E. Kahana, wie in der obigen Stelle in Meüah und es müsste ganz sonderbar zugehen, wenn das blosser Zufall sein sollte. Nehmen wir noch hinzu, dass die LA בלתיה דנון nicht feststeht. Verschiedene Handschriften haben תאן♦ Codex München hat hier eine verderbte LA, die jedoch sichtlich auf eine Vorlage zurückgeht, die ebenfalls so gelesen haben muss. Die-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.