Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- VIII. 1910 - 5671 (1911)
- Date
- 1911-01-01
- Page
- – (sequence 561)
- Language
- German
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443 in das Haus jedes ehrlichen Mannes und öffneten alles. Für jeden Gegenstand, welcher einer Abgabe unterworfen war, forderten sie den Beweis, daß diese Abgabe entrichtet sei. Wo nicht, so nahm man den Gegenstand weg und verwickelte den Eigentümer, wenn er nicht Mittel hatte, sich abzufinden, in einen verdrießlichen Prozeß. Die Angestellten wurden aller Verruchtheit fähig gehalten. Es ward auf sie die Beschuldigung, gebracht daß sie selbst während des Untersuchens die Contrebande einschleppten und dann sagten: sie hätten sie dort gefunden. Was auch immer ein Reisender mit sich führte an Wein, an Arzneien und dergleichen, unterlag alles zu jeder Zeit und Stunde den Untersuchungen der Angestellten. Diese wurden gehaßt. Sie mußten in jedem, der ihnen begegnete, einen Feind vermuten. Keiner von ihnen wagte es, sich auf abgelegenen Wegen allein und unbewaffnet finden zu lassen. Nicht selten wurden einige dieser Officianten vermißt. Man fand sie dann in Wäldern erschlagen und verscharrt. Der Schleichhandel nahm überhand. Die Schleichhändler waren sicher, in ihren Kämpfen Begünstigung und Beistand zu finden. Jedes Haus bot ihnen eine sichere Zuflucht1)4‘. In dem meeklenburgischen Grenzörtchen Fürstenberg, dessen Juden von ihren jüdischen Landsleuten spottweise ״Griechen44 genannt wurden, blühte der von allen Seiten begünstigte Schleichhandel nach Preußen. Und sicher war es an allen anderen Grenzen nicht anders. In dieses Milieu bringt uns der Verfasser, wenn er von dem Kaufmann Reb Selig mit seinen ohne Erlaubnis von Frankfurt nach Greifenhagen eingeschwärzten Waren erzählt, und wie er und die ganze Gemeinde teilnehmen, um R. Selig von der schweren Anklage zu befreien. Daß derselbe Reb Selig, der ihm seine Rettung verdankt, ihn nachher gründlich betrügt, gehört zur Vervollständigung dieses ganzen Bildes. Ebenso wie hier Mosche Wasserzug von den Gemeindemitgliedern veranlasst wird, um sein Auskommen bei der völlig unauskömmlichen Stelle zu finden, auf Pfand zu leihen, so macht *) Onno Klopp: Der König Friedrich U. von Preußen und seine Politik. 2. Aufl.• Schaff hausen 1867, S. 371.