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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1911-01-01 · VIII. 1910 - 5671 (1911) · page 540

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
VIII. 1910 - 5671 (1911)
Date
1911-01-01
Page
– (sequence 540)
Language
German
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422 es liier wie dort keinen Nehemia, der die Verschuldeten rettet. Hinfällig־ ist auch für den hochentwickelten Creditverkehr im talmodischen Zeitalter sein Beweis von dem in Baba mezia ausführlich behandelten Leibgeschäft. Wir haben schon berührt, dass im Talmud alle in Betracht kommenden Fragen mit Gründlicbkeit und Sachkenntnis behandelt werden. Hätte Sombart einen Einblick in Baba Bathra genommen, so hätte er vielleicht von dem grossen Immobilienverkehr in Palästina und Babylon gesprochen und nachgewiesen, dass seit biblischer Zeit unter den Juden das Immobiliengeschäft blühte. Für die Bibel hätte ihm die ausführliche Behandlung des Themas inLeviticus, der Feldkauf des Jeremia und, wer kann bei ihm wissen, gar die Verhandlungen Achabs mit Naboth als ausreichende Beweise gedient. Bei einer Lektüre von Baba Kama hätten wir wohl von den ausserordentlich vielen wilden Ochsen und bei dem 13. Kapitel vom Sabbath von der auffälligen Verbreitung der Weberei gehört. Wenn er von den Talmudtraktaten sagt: ״in ihnen — namentlich natürlich in den verschiedenen Babas — spielt nächst dem Thorastudium nichts eine so grosse Bolle wie das Leihgeschäft“, so lächelt man darüber. Ein recht herzliches Gelächter aber löst es aus, wenn er die Ansicht vorträgt: ״die Vorstellungswelt der Rabbanen ist ausgefüllt mit Geldgeschäften“ und besonders heiter muss es stimmen, wenn er die Gestattung des Zinsnehmens vom Nichtjuden für die Gelehrten durch Babina (Baba mezia 70 b) als *die Erklärung eines Wuchermonopols für die Rabbanen“ anschaut. Die vereinzelten Beispiele aus dem Altertum, die er dann vorführt, sägen ebenfalls nichts für die Blüte des Leihgeschäfts. Mit dem aus der Bibel übernommenen kirchlichen Verbote des Zinsnehmens für Christen und der Gestattung desselben für Juden beginnt im Mittelalter in allen christlichen Reichen, gleichgültig ob die Juden von anderen Berufen mehr oder weniger zurückgedrängt waren, das Leihgeschäft vielfach in ihre Hände überzugehen. Natürlich wurde auch von Christen ungeachtet des kirchliehen Verbots stets auf Zinsen ausgeliehen, aber die Juden waren diesen gegenüber im Vorteil, weil sie sich mit geringeren Zinsen begnügten. Das ist der geschichtlich erhärtete Grund für die Sombart erstaunliche Tatsache, dass man vielfach die Juden zur Ueberratme des Leihgeschäfts in die Städte einlud. In drei

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