Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- VIII. 1910 - 5671 (1911)
- Date
- 1911-01-01
- Page
- – (sequence 528)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3486266-3486281--3462-3489828- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
410 gelten übrigens allen Menschen, selbst Götzendienern, gegenüber; nicht, wie Sombart sagt, nur für den Verkehr unter Genossen. Klipp und klar lautet der erste Absatz Schulchan Aruch Choschen hammischpat 231: ״Wer seinem Genossen, oder sogar dem Götzendiener schlecht misst oder wiegt, Übertritt das Verbot: Ihr sollt kein Unrecht üben im Längenmass, im Gewicht und im Hohlmass“. An zwei Stellen dieser Abhandlung erhebt sich der Verfasser zu einer recht ansehnlichen antisemitischen Höhe. Das eine, Mal nutzt er sein neu entdecktes Gebot des Zinsnehmens und zugleich seine willkürliche Gleichsetzung von Zins und Wucher dazu aus, einem christlichen Wucherer, der sich auf seinem Totenbett wegen seines Wucherns in Qualen der Reue windet, einen jüdischen Wucherer gegenüber zu stellen, der an seinem Lebensabend die von Nichtjuden erwucherten Zechinen lächelnd überblickt: ״ein Anblick, an dem sein frommes Herz sich weiden konnte, denn jeder Zinsgroschen, der da lag, war ja fast wie ein Opfer, das er seinem Gotte dargebracht hatte“. Herr Sombart lasse sich gesagt sein, dass ein jüdischer Wucherer, dem noch irgendwie religiöses Wissen geblieben ist, sich an seinem Lebensende nicht weniger in Seelenqualen winden wird, als ein christlicher Wucherer. Ja noch mehr, der Gedanke selbst, dass die Lebensumstände ihn dazu führten, auch nur mässige Zinsen von Nichtjuden zu nehmen, wird niemandem in der ernsten Stunde sonderliche Freude machen, wenn er daran denkt, dass, nach der Gemara Sanhedrin 25 b, wer von Juden Zinsen genommen hat, erst dann wieder Zeuge sein kann, wenn er auch von Nichtjuden keinen Zins mehr nimmt, dass, nach der Gemara Makkoth 24 a, die Verheissung für denjenigen, der sein Geld nicht auf Zinsen gegeben hat, in Psalm 16 ״wer dieses tut, wird nie wanken“, nur der auf sich anwenden kann, der auch dem Nichtjuden nicht auf Zinsen geliehen und dass nach Baba mezia 70 b die in Proverb. 28, 8 ausgesprochene Warnung auch für den gilt, der sein Vermögen durch Zinsen von Götzendienern vermehrt hat. Sollte er sich dann zu seiner Beruhigung daran erinnern wollen, dass im Codex des Maimonides (Vorschriften über Gläubiger und Schuldner Kap. 5, 1) von einem Gebot des Zinsnehmens von Götzendienern