Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- VIII. 1910 - 5671 (1911)
- Date
- 1911-01-01
- Page
- – (sequence 526)
- Language
- German
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408 denken, — der Verfasser hat eine Entdeckung gemacht; den Juden nämlich sei es nicht nur gestattet, ihnen sei es gradezu geboten, von dem Nichjuden Zins zu nehmen. Maimonides lehrt dieses, und es ist das 198. Gebot in seiner Aufzählung der Gesetze. Der Verfasser sagt für Zins mit Vorliebe: Wucher, obgleich er an einer Stelle in Klammern hinzufügt: ״das bedeutet nicht mehr als: Zinsen nehmen.“ Warum wohl ist dieses Gebot des Zinsnehmens ״von den Schriftstellern, die in unseren Tagen diesen Gegenstand behandelt haben“, nicht beachtet worden? Aus eben demselben Grunde, weshalb dieses Gebot in dem Schulchan Aruch keine Aufnahme gefunden hat. — Der Verfasser behauptet zwar, es habe in dem Schulchan Aruch Aufnahme gefunden; das ist jedoch nicht wahr. Hier war der begreifliche Wunsch, eine schöne Entdeckung zu verwerten, der Vater der Behauptung. — Maimonides steht nämlich mit der Annahme eines solchen Gebots ganz allein da. Alle massgebenden Autoritäten sprechen dagegen und viele mühen sich ab, Erklärung für die auffallende Meinung des Maimonides zu finden. Der Verfasser des Sefer hachinnuch, der die Gebote der Thora entsprechend der Zählung und der Auffassung des Maimonides vorträgt, zählt freilich dieses Gebot mit auf. Nachdem er aber auf die entgegenstehende Ansicht des Nachmanides hingewiesen, dass dies kein Gebot sei, bemerkt er: ״Wie seine (des Nachmanides) Ansicht scheint es auch nach der Gemara des fünften Abschnitts in Baba mezia sich zu verhalten. Ungeachtet dessen gehen wir den Weg des Königs (Maimonides) und weichen weder rechts noch links (Wortspiel nach Num. 20,17) von seiner Richtung ab. ״ וגדול הוא מי ששגנוודו ספורותund gross ist der, dessen Irrtümer nur gering an Zahl sind“. Auch die erste zeitgenössische Autorität des Verfassers des Sefer Hachinnuch und sein literarischer Gegner R. Salomo b. Aderet bekämpft die Ansicht des Maimonides, wie die grosse Mehrzahl der Autoritäten aller Jahrhunderte nach ihm. R. Jesaias Horowitz, der berühmte Verfasser des Sch’lah, bemüht sich, Maimonides wegen diese Ansicht zu verteidigen. Im Tur und Schulchan Aruch Jore Dea 159 wird es für nötig gefunden, die Erlaubnis, vom Nichtjuden Zins zu nehmen, zu constatieren; es findet sich dort keinerlei Hinweis auf die Existenz eines dahinzielenden Gebots. Wieso Sombart das Gebot des Zinsnehmens vom Nichtjuden im Schulchan Aruch