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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1911-01-01 · VIII. 1910 - 5671 (1911) · page 523

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
VIII. 1910 - 5671 (1911)
Date
1911-01-01
Page
– (sequence 523)
Language
German
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IRI
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405 werden kann, besonders weil die natürlichsten Triebe veredelt werden und das Geschlechtsleben selbst von allem Sündhaften frei gehalten werden soll, so wird dem Juden — Feindseligkeit und Fremdheit gegenüber der Natur zugeschrieben. Das Judentum erweist sich als das vollkommenste und bewährteste Erziehungs- System; Sombart passt es, in dem Versuch der möglichsten Veredelung der Natur deren Befehdung Zusehen. Wer diesem Ged ankengange folgt, wird bald im Landmann, der das Unkraut aus seinem Acker reisst, der den krummwachsenden Baum gerade biegt, einen Naturfeind erblicken; wird zum Schluss die Erziehung der Kinder, weil sie zahlreiche Naturtriebe zu bändigen hat, verpönen müssen. Sombart versteigt sich in dieser Abhandlung soweit, dass nach ihm dem frommen Juden Enthusiasmus, Begeisterung, Herzensgüte oder Weichheit des Gemüts wertlos oder gar hinderlich sind. Dass die Juden es stolz als ihre völkischen Eigenschaften betrachten, רחמנים ביישנים וגומלי חסדים barmherzig, schamhaft und hilfsbereit zu sein, und dass der Mangel dieser Eigenschaften als Kennzeichen gilt, dass jemand nicht in den jüdischen Kreis hinein• gehört, das ist dem Verfasser entgangen. Einen Beleg für diese jüdische Furcht vor dem Mitgefühl meint er in einer philosophischen Ausdeutung zu finden, die Lazarus im ersten Teil seiner ״Ethik des Judentums“ (S. 40) einem sonst von ihm schön gezeichneten Gebrauch jüdischer Wohltätigkeitsvereine, der Institution der zwei Büchsen, zu widmen für angebracht hält. Dass eine Dosis Gift gegen das Judentum auch in dieser Abhandlung über die Rationalisierung des Lebens ausgespritzt wird, kann nicht überraschen, empört aber umsomehr, weil der Verfasser sich nicht scheut, selbst das reine und hohe Gebiet der sich auf das Geschlechtsleben beziehenden jüdischen Gesetzgebung in den Sumpf hinabzuziehen. Jedes Gesetzbuch, das dieses Gebiet behandelt, muss Dinge mit Namen nennen, von denen man sonst nicht spricht; es zeugt von Böswilligkeit, wenn man hier dem Leser von Ekelempfindung und von enger Berührung mit geiler Beichtstuhlrhetorik spricht. Ob man die ״Beichtstuhl-Rhetorik eines Liguori ״geil“ nennen kann, darüber habe ich kein Urteil. Jeder Gebildete weiss aber, dass in einem Gesetzbuch manches seinen Platz finden muss, was man sonst nicht nennt oder auch nur denkt. Und ich meine, wer ein Gesetzbuch wegen dieses Umstandes beschimpft, Jahrbuch J. L. G. V1IL 26

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