Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- VIII. 1910 - 5671 (1911)
- Date
- 1911-01-01
- Page
- – (sequence 520)
- Language
- German
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402 bien auf baut, die nach Ihrer Auffassung so vielfältig das Lob des Eeichtums verkünden. Dort 10, 8 heisst es: ״Wer weisen Herzens ist, erwirbt sich Gelegenheit zu Pflichterfüllungen.“ Bei der Vorlesung aus der Thora gibt es einzelne Funktionen, durch deren Uebernahme man seine Liebe zum Religionsgesetz und die Ehrerbietung vor demselben öffentlich dokumentieren kann. Da diese Funktionen nur verhältnismässig wenige sind, so wetteifern die Gemeindemitglieder mit einander, zu diesen Funktionen zugelassen zu werden. In vielen Gemeinden hat sich dadurch der Gebrauch herausgebildet, vor der Thoravorlesung diese Gelegenheiten zur Pflichterfüllung, Mizwoth, zu versteigern, um durch die Beteiligung an dieser Versteigerung jedem einzelnen Gemeindemitglied die Möglichkeit zu geben, seine Wertschätzung der Thora zu zeigen. Die öffentliche Versteigerung in der Synagoge ist somit ein Zeichen der Liebe und Treue zum Religionsgesetze. Wie wenig Geschäftliches diese ״Auktion“ an sich hat, erhellt daraus, dass ja am Sabbat jede Betätigung des Erwerbslebens verboten ist und die blosse Unterhaltung von geschäftlichen Dingen zu unterbleiben hat. Auch führt kein Gemeindemitglied am Sabbath und Feiertag, wo diese Auktionen hauptsächlich stattfinden, auch nur einen Pfennig Geldes mit sich. Den Verfasser mutet es seltsam an, dass viele Rabbanen zuweilen wie gewiegte Geschäftsleute über die schwierigsten Ökonomischen Probleme streiten, dem gegenüber sei darauf hingewiesen, dass im Talmud mit grosser Sachkenntnis über alle Zweige menschlicher Betätigung gesprochen wird und sich dort für jeden Stand und alle Verhältnisse Ratschläge und Regeln finden, die die Verwunderung der betreffenden Fachleute nicht minder erregen, wie die auf die Geldwirtschaft bezüglichen, welche dem Erforscher des Wesens des Kapitalismus merkwürdig erscheinen. Ratschläge für Landbau und Handwerk finden sich übrigens darunter weit häufiger, als solche, die dem Handel dienen können. Keinesfalls sind die im Talmud sich findenden Regeln für das Erwerbsleben ein Beleg für eigenartige Beziehungen desselben zum Judentum. Nochmals auf die ״Vertragsidee“, welche der Verfasser im Judentum finden will, zurückkommend, so fragen wir ihn, ob er vielleicht das Vorherrschen dieser ״Vertragsidee“ bei der Kindererziehung der ganzen Welt aus jüdischen Ein-