Mannheim
Compact Memory

Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1911-01-01 · VIII. 1910 - 5671 (1911) · page 517

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
VIII. 1910 - 5671 (1911)
Date
1911-01-01
Page
– (sequence 517)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
95% known words query
IRI
…/3486266-3486281--3451-3489817
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

399 zudrücken, Esra ha-sofer zum Vater des jüdischen Gesetzes. Und nun kommt Sombart und baut darauf weiter. Dieser Esra war ein Schriftgelehrter und das schliesst doch in sich, dass er ein ״starrgeistiger“ Schriftgelehrter war und, weil er starrgeistig war, so muss er aus ״vorbedachtem Plan heraus“ gearbeitet haben, ״eine ausgeklügelte Abwickelung gleichsam einer diplomatischen Aufgabe. Nach dem Programm: dem Volke muss die Religion erhalten bleiben“. Warum um alles in der Welt muss denn ein Schriftgelehrter ״starrgeistig“ sein? Ein Schriftgelehrter ist meines Erachtens so ziemlich das, was wir heutzutage einen Professor nennen würden, und ein Professor muss sich doch nicht gerade mit den von der Menge als trocken angesehenen Disciplinen, wie beispielsweise Mathematik, Pandekten und Philologie es sind, beschäftigen. Wie man ausgerechnet Esra, diesen Mann mit dem tiefen Gemüt, der den Schmerz um den moralischen Verfall seines Volkes kaum meistern kann, das Prädikat ״starrgeistig“ zuerteilen kann, das bietet eine schwere Rätselaufgabe. Sollte sich das Rätsel vielleicht dahin lösen, dass der Verfasser ״Sofer“ von ״ ספרzählen“ ableitend, in dem Sofer Esra gar einen Mathematikprofessor sieht? Dieses willkürlich Bezeichnung ״starrgeistig“ sowohl für den Schriftgelehten als für das Gesamtjudentum verschwindet aber dem merkwürdigen Versuch gegenüber, das Judentum deshalb als eine kaufmännische Religion hinzustellen, weil es auf Verträgen beruhe und weil Lohn und Strafe bestimmt werden, je nachdem, der Mensch mehr Gutes oder Böses getan habe. Das Vertragsmässige sieht Sombart darin, dass für die Erfüllung der religiösen Pflichten Segen verheissen und bei deren Uebertretung mit Strafe gedroht werde. Der zweite Abschnitt, den wir beim Lesen des Schema sagen, wird als Muster eines solchen Vertrags hingestellt. Welche Religion oder auch nur welche einfache Aufstellung von Lebensregeln ist denkbar, worin nicht auf die Belohnung der Tugend und die Bestrafung des Unrechts hingewiesen wird? So befangen ist der Verfasser von seinen Verträgen und Berechnungen, dass er in Beziehung auf ein herrliches Wort R. Jizchaks in der Gemara Rosch Haschana 16b sagt: ״Gelegentlich werden (auf Wunsch) Kontoauszüge gemacht“. Es ist traurig, dass ein Gelehrter sich in dem Masse von seiner vor-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.