Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- VIII. 1910 - 5671 (1911)
- Date
- 1911-01-01
- Page
- – (sequence 514)
- Language
- German
- Belongs to
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396 Meisters viele Stunden verweilte, um sich dem Studium des Talmuds zu widmen. Was Sombart von den Quellen der jüdischen Religion zu erzählen weiss, können wir füglich übergehen; auch dass er auf die Bibel, die schon etwas verflossenene Graf-Wellhausensche Theorie anwendet, soll uns hier nicht kümmern. Aber festgenagelt soll werden, dass er auf das hört, was ״die Pfefferkörn, Eisenmenger, Rohling, Dr. Justus und Genossen an schrecklichen Aussprüchen aus den jüdischen Religionsbüchern ausgraben.“ Nicht nur, dass er den genannten Ehrenmännern glaubt, was sie vom Inhalt der jüdischen Religionsbücher erzählen, für ihn ist es immer noch ein Problem, was von derartigen Einzellehren Gültigkeit hat, selbst bezüglich dessen, ״was heute die Rabbiner ״mit Entrüstung“ als ganz und gar obsolet zurückweisen.“ Auch die Belehrung dürfen wir dem Verfasser nicht ersparen, dass im Talmud durchaus nicht ״alles controvers ist“ und dass man aus ihm durchaus nicht ״alles beweisen kann“. Jeder der nur einige Kenntnis vom Talmud hat, weiss, dass feststehende unbestrittene Regeln vom Talmud selbst gegeben werden, für das, was von seinem Inhalt praktische Geltung hat, und dass dort, wo ungeachtet der Regeln Zweifel walten könnte, ausdrücklich die Halacha, das ist die Gültigkeit für die Praxis, festgelegt wird. Auch hier hat der Verfasser wieder Werte umgewertet. Wenn unsere Juristen die Kenntniss der parlamentarischen Verhandlungen, welche dem Erlass eines Gesetzes vorausgingen, für die Auslegung desselben dringend nötig halten, so vertritt der Talmud schon ein ähnliches Prinzip und hält es für geboten, sowohl die abgelehnte Ansicht der Minorität aufzubewahren, als auch in knapper Form Verhandlungen, die der Feststellung einer früher zweifelhaften Halacha vorangingen, mitzuteilen. Wer flüchtig in einen Talmudtraktat hineingesehen hat, der ihm gerade in der Uebersetzung vorlag, dem mag dort vieles als fliessend erscheinen; wer aber einige Kenntnisse vom Wesen des Talmuds hat, der zweifelt nicht über das, was gesagt werden soll, und bewundert die Kunst und Weisheit der Redaktion, die keine irgendwie wichtige Lehrmeinung der Grossen der Vergangenheit übersehend, alles so anordnet, dass keine Unsicherheit walten kann, welche Ansicht für die Praxis gilt und welche nicht. Der Talmud sagt fest und bestimmt, was er für entscheidend an-