Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- VIII. 1910 - 5671 (1911)
- Date
- 1911-01-01
- Page
- – (sequence 510)
- Language
- German
- Belongs to
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M2 haben, so wenige tatsächliche Unterlagen für eine solche Handlungsweise der Juden auch vorhanden sind. Doch so naheliegend es auch gewesen wäre, diesen Gedanken zu berühren, so schweigt sich unser Buch darüber aus, das wie ein roter Faden das Bestreben durchzieht, möglichst alle Schuld den Juden aufzubürden und es möglichst zu vermeiden, von dem Unrecht zu sprechen, das ihnen angetan wurde. Beim Kapitel über Halbbürgertum lässt es sich natürlich mit dem besten Willen nicht leugnen, dass ״man den Juden gewisse Beschränkungen in der Wahl der Berufe, wie überhaupt in ihrer Gewerbstätigkeit auferlegt“. Allein Sombart meint, dass diese Rechtslage von keiner besonderen Bedeutung für das Ökonomische Schicksal der Juden gewesen ist. Um das zu erhärten, weist er des längeren und breiteren nach, dass ihre Gerechtigkeiten auf den verschiedenen Gebieten des Handels sehr unterschiedliche gewesen seien; doch wären solche Bestimmungen von keinem besonderen Einfluss und leicht zu umgehen gewesen. Er drückt sich mit dieser Wendung um das ihm nicht passende Bekenntnis herum, dass die Juden geradezu auf das Gebiet des Handels und des Leihgeschäfts gedrängt wurden, indem man ihnen alle staatlichen Berufe, sowie Innungen und Zünfte verschloss. Es kann gleichgiltig sein, inwieweit man sie selbst auf dem Gebiete des Handels mehr oder weniger schikanierte, Tatsache bleibt, dass man ihnen neben dem Leihgeschäft allein dieses Gebiet der Betätigung übrig liess und dass alle anderen Gründe, die man für die Zuneigung der Juden zum Handel ausklügeln kann, demgegenüber verschwinden müssen. Zuletzt kommt er zwar zu einem Zugeständnis dieser Tatsache, schwächt es aber durch Nehmen und Geben in seiner Wirkung möglichst ab. Das Finale des Raisonnements über die Zurücksetzung im öffentlichen Leben bildet wieder eine Anklage. Den Juden wird als Folge der Zurück- Setzung eine politische Farblosigkeit und Gleichgiltigkeit gegenüber dem Staat, in dem sie lebten, und gegenüber der jeweiligen Regierung zugeschrieben. Dank dieser Gleichgiltigkeit wären sie befähigt gewesen, den verschiedenen Staaten die Kapitalkräfte der Weltwirtschaft zur Verfügung zu stellen. Auch hier ist das Gegenteil die Wahrheit; die Juden zeigten selbst in früheren Zeiten, geschweige denn in der neueren Zeit, eine solche Treue und An-