Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- VIII. 1910 - 5671 (1911)
- Date
- 1911-01-01
- Page
- – (sequence 492)
- Language
- German
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374 gekehrt die Beurkundungen mit vollständigem Datum mit dem Jahr beginnen.“ Diese Eegel findet auch ihre Bestätigung im Papyrus Libbey*), in dem das Datum lautet: ״Im Jahre 30, im Monat Thot des Königs Darius“, oder ״Im Jahre 53, am 20. Pharmathi des Königs Ptolemaios.“ Des Ferneren ergibt sich aus den Papyri von Assuan, dass die Juden zu jener Zeit das Jahr mit dem 1. Nisan begonnen haben, was bereits M. Lidzbarski2) und E. Schürer3) ausführlich erörtert haben. Dies stimmt ebenfalls mit der jüdischen Tradition überein, denn R. Elasar berichtet im Namen des B׳. Chanina, dass der 1. Nisan nicht nur für die jüdischen Könige, sondern auch für die fremden Könige als Jahresanfang der Eegierungszählung angenommen wurde, was bei der Datierung von Urkunden zum Ausdrucke gelangt4). Es erscheint uns auffallend, dass gewisse über den Zeilen geschriebene Worte, wie sie sich im Papyrus B Zeile 8 und 13, Papyrus F Z. 4 und Papyrus GZ. 6, 8 und 16 vorfinden, am Schlüsse der Erkunde nicht als Aenderungen, bezw. Zusätze erwähnt werden, wie dies in den spezifisch jüdischen Urkunden der Fall ist. Dies stimmt aber mit der älteren Halacha übereiu, welche lehrt: ״Eine Urkunde, in der sich eine ausradierte Stelle oder über der Zeile Geschriebenes im wesentlichen Teile der Urkunde vorfindet, ist ungültig; gehört dies aber zu dem nicht wesentlichen Teile, so bleibt die Urkunde gültig. Ausserdem behält auch trotz einer Aenderung im wesentlichen Teile die Urkunde *) Ed. von W. Spiegelberg in Schriften der Wissenschaftlichen Gesell* Schaft in Strassburg I, Strassburg 1907, S. 7 und 9. 2) Deutsche Literaturzeitung 1906, S. 3208. 8) Theologische Literaturzeitung 1907, S. 66. 4) Jerusch. Rosch Hasch ana 1,1 (56b, 11):ר, לעזר בשם רז חגיגה אף למל1* אומות העולם אין מונק אלא מניסן. In habli Rosch Haschana 3 a und 8 a wird von R. Chisda berichtet, dass der 1. Nisan nur für die Datierung nach den Regierungsjahren der jüdischen Könige als Neujahr gilt, aber für die Datierung nach den Regie* rungsjahren der fremden Könige der 1. Tischri als Neujahr angenommen wird. א״ר הסדא לא שגז אלא למלכי ישראל אגל למלכי אדמות העולם מתשרי מנינן. Daher dürfte die Annähme von L. Freund in W.Z.K. M. XXI, 1907, S. 169, Anm. 3 und S. Jampel in H. G. W. J. LI, 1907, S. 623, dass aus der Mischna Rosch Haschana I, 1 hervorgeht, die Datierung beginne auch für die fremden Könige vom 1. Nisan, wohl nicht zutreffend sein. Vgl. auch die Erklärung des Talmuds in Aboda sara 10 a zur ebengenannten Mischna.