Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- VIII. 1910 - 5671 (1911)
- Date
- 1911-01-01
- Page
- – (sequence 491)
- Language
- German
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3X3 die Anordnung des Datums der Papyri und der babylonischen und demötischen Urkunden nicht gleichartig ist. Bei sämtlichen Papyri beginnt das Datum mit der Angabe des Tages; hierauf folgt der Name des betreffenden Monats und erst nachher steht die Jahreszahl nach denRegierungsjabren der persischen Könige1). Diese Ordnung findet sich noch heutzutage in den jüdischen Urkunden. Die älteste Quelle hierüber ist die Tosefta, wo das Datum folgendermassen lautet: ביזם פלוני בשבת פלוני בחודש פלוני בשנת פלונית ובמלכות ״ פלוניתAm x. Tage der Woche, x Tage des Monats x, im x. Jahre der x Regierung.“ Hier ist auch noch die Angabe des Wochentages hinzugefügt, eine Angabe, die, wie aus den Papyri ersichtlich ist, späteren Ursprungs ist. Diese Datierung ist sowohl den babylonischen Urkunden wie auch den demotischen Papyri fremd. Denn in den babylonischen Urkunden steht an erster Stelle der Monat, dann folgt erst die Angabe des Tages und erst zum Schlüsse die Jahreszahl. Nachstehend folgt ein Formular einer babylonischen Urkunde 2): Babili, arach Nisannu ümu 14. kam scbattulö.kam Schamasch-schum-ukin schar Babili, ״Babylon, Monat Nisan 14. Tag, 15. Jahr des Schamasch-schum-ukin, Königs von Babylon“. Auf andere Art wurden die griechischen Papyri datiert, wie Grradenwitz bemerkt 3): ״In den griechischen Papyri steht der Monat der Jahreszahl voran, wenn der Tag fehlt, während um- 1) Zwischen den jüdischen Monatsnamen und der lahreszahl befindet sich in den Papyri auch noch das Datum nach dem aegyptischen Kalender was hier nicht in Betracht kommt und auch in den Papyri von Elephantine ed. E. Sachau, Berlin 1907, Zeile 30 fehlt, es lautet nämlich בב׳ לבד־השה שגת י״ז דריהוש מלכא. 2) F. E. Peiser, Babylonische Verträge des Berliner Museums, Berlin 1890, S. 4 ff. So auch das Datum in F. E. Peiser, Keilschriftliche Acten- Stücke, Berlin 1889, S. 6 ff., Th. Friedrich, Altbabylonische Urkunden aus Sippara in ״Beiträge zur Assyriologie“ hrsg. von Delitzsch und Haupt V, Leipzig 1906, S. 415 ff., E. Kotalla, Fünfzig babylonische Rechts- und Verwaltung«- urkunden in ״Beiträge zur Assyriologie“ IV, Leipzig 1902, S. 557 ff. Oft besteht das Datum in den altbabylonischen Urkunden nur aus der Angabe des )ahres s. B. Meissner, Beiträge zum altbabylonischen Privatrecht, Leipzig 1893, S. 21 ff., M. Schorr, Altbabylonische Rechtsurkunden in den Sitzungsberichten der K. K. Akad. d. Wissensch. in Wien, Philos.-Histor. KL 155. Band, 2. Abh, Wien. 1907, S. 43 ff. und 11. Heft daselbst, 160 Band, 5. Abh., Wien 1909, S. 6 ff 3) Einführung in die Papyruskunst von O. Gradenwitz, Leipzig 1900, S. 142. Jahrbuch J. L. G. VIII. 24