Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- VIII. 1910 - 5671 (1911)
- Date
- 1911-01-01
- Page
- – (sequence 485)
- Language
- German
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367 marah als berechtigt an und verwendet dieselben für eine בזדה שוה- Nach weiterer Diskussion über diesen Punkt wirft die Gemarah zum Schlüsse dann folgende Frage auf: ״Richtig nach der Misehna- LA* des R. Akiba, die aus den Worten אשר לא ארשה immerhin, eine Einschränkung und Ausnahmebestimmung für den Fall von ארוסה שנתגרשה herausliest: dann hebt die גזרה שוה also den פשט doch nicht ganz auf; aber nach der Baraitha-LA., die doch für diesen Fall ,(ארוסה שנתגרשה) die gleiche Behandlung wie für לא ארוסה vorschreibt, darf denn die .גזרה שוד mit der Prätension auftreten, den פשט vollständig aufzuheben?“ .... Der Ausgangspunkt der ganzen Diskussion liegt sichtlich in dem Worte ארשה, das hier im Unterschiede von dem einige Verse vorher (23 ff.) vorkommenden מארשה gebraucht wird. Bezeichnet מארשה als Partie. Pual zweifellos einen in der Zeit noch andauernden Zustand (״eine angetraute“), so ist ארשה doppeldeutig, entweder Partie, oder die fern. III. Perf. (vgl. den רש״ש z. St. im Wilnaer ש״ס). Für letzteres spricht eben der Gegensatz zu Vers 23 und sodann die inhaltliche Erwägung, dass, um ארוסה מארשה =)) auszuschli essen, jedes Wort überflüssig erscheint, da der Täter ja unter Todesandrohung steht und daher nach dem Grundsatz קים ליה בדרבה מיניה von Geldstrafe frei ist (vgl. dazu die Diskussion z. St. 38b אמר ר״ נחמן בר יצחק וגר). Steht aber ארשה in verbaler Bedeutung, so will es unter allen Umständen lehren, dass das hier Gelehrte nur für den Fall gilt, wenn die גערה noch nicht ארוסה war. Noch immer aber bleibt damit die Frage offen, was denn nun zu geschehen habe, wenn sie bereits einmal ארוסה war, dieses Verhältnis aber inzwischen aufgelöst worden ist. (נערה שנתארשה ונתגרשה). R. Jose ist der Meinung, dass die apodictische Form, in der die Thora die Bedingung אשר לא ארשה erhebt, für jeden Fall eines אירוסין, mag es fortbestehen oder wieder beseitigt sein, den קנס ganz ausschliesst. R. Akiba dagegen (in der LA. der Misehna) hat die Ueberlieferung, dass die Ausnahme nur soweit reicht, um dem Vater den קנס zu entziehen, nicht aber den Täter davon zu befreien. Dieser Ausweg scheint auch logisch wohlbegründet, insofern als der vorangegangene מעשה אירוסין geeignet ist, sie der väterlichen Gewalt zu entziehen und ihr selbstständige Dispositionsfähigkeit zu verleihen, sie gleichsam zur יתומה בחיי אב zu machen (vgl. יתומה שנתארסדי וגתגרשה S. 40a) und.