Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- VIII. 1910 - 5671 (1911)
- Date
- 1911-01-01
- Page
- – (sequence 483)
- Language
- German
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365 אביי־) diese Trennung insofern berücksichtigt, als die Worte לשוב לקחתה• für sich im Sinne einer אזהרה [eines straffrei bleibenden Verbots] für die blosse קידושין ohne בעילה ausgedeutet werden und erst danach die Worte לקחתה להיות לו ראשה für die Halachah שאם קידש ולא בעל שאינו לוקה zusammengezogen werden. Der Lehrsatz אין מקרא יוצא מידי פשוטו bedeutet in unserem Falle also, dass der דרש auch nicht einzelne Satzteile so vollständig für seine Auffassung in Anspruch nehmen darf, obwohl der Sinn des Satz ganzen dadurch nicht beeinflusst würde, dass sie der Bedeutung, welche der פשט ihnen beilegt, ganz entfremdet werden. C. Die Stelle Jebam. 24 a wurde von mir bereits in Jahrbuch I {S. 226 ff.) behandelt. Auf den Satz אמיס־פ konnte dort aber nicht genauer eingegangen werden, weil es dort mir auf den Nachweis ankam, dass die Worte אשר תלד (V. M. 25, 6) als ■concessiver Nebensatz aufzufassen sind. Der Hergang ist dort folgender: Mittelst einer גזרה שוה hatte eine Baraitha bewiesen, dass die Worte (ib.) יקום על שם אחיו sich nicht auf das erste, aus der Leviratsehe hervorgehende Kind beziehen, und für dasselbe vorschreiben wollen, dass es den Namen des Verstorbenen tragen müsse, sonderndass sie sich auf den יבם beziehen und aussprechen sollen, dass er allein unter Ausschluss aller sonstigen Erbberechtigten in den Nachlass des Verstorbenen eintritt. Darauf sagt Raba: ״Wiewohl in der ganzen Thora der Satz gilt, dass אין מקרא יוצא מידי פשוטר, so hat doch hier die .נזרה שוד den Vers ganz aus dem פשט losgelöst.“ Nun führt die Gemarah alle die Schwierigkeiten ins Feld, die auch ohne die Belehrung durch die נ*ש es unmöglich erscheinen lassen, das קום על שם wörtlich, als Namensgebung aufzufassen. Schliesslich kommt die Gemarah darauf ,hinaus, dass man, wäre eben nicht die ניש dagegen, um den פשט zu retten, aus dem Satze sogar die Aufforderung an das •Gericht herausgelesen hätte, dafür zu sorgen, dass das erstgeborene Kind nach dem verstorbenen Vatersbruder benannt werde. Die Schwierigkeit, ja Unmöglichkeit, dem Thorawort einen solchen Sinn zu unterstellen, liegt auf der Hand. Weitere reihen sich an, die von mir an der erwähnten Stelle ausgeführt worden