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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1911-01-01 · VIII. 1910 - 5671 (1911) · page 479

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
VIII. 1910 - 5671 (1911)
Date
1911-01-01
Page
– (sequence 479)
Language
German
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361 ׳einem anderen Manne. 3. Und es hatte sie gehasst dieser letztere Mann und ihr geschrieben eine Schriftrolle zur Scheidung und sie dn ihre Hand gelegt und sie aus seinem Hause fortgeschickt, oder aber, wenn sterben sollte dieser letztere Mann, der sie sich zum Weibe genommen hatte, 4. so darf ihr erster Mann, der sie f 0 r t ge s cli i ck t hatte, sie nicht nochmals nehmen, um ihm zum Weibe zu sein, nachdem sie unrein geworden ist, denn ein Greuel ist es vor dem Ewigen“ usw. Den Angelpunkt der ganzen Diskussion zwischen R. Jose und den Chachomim bilden, wie wir sahen, die Worte אחרי אשר הוטמאה (nachdem sie unrein geworden ist), die R. Jose in den Zusammenhang des Satzes miteinbezieht, während die Chachomim sie gleichsam als Fremdkörper behandeln und auf ein ganz anderes ♦Gebiet, auf die Ehebrecherin (סוטה שנסתרה) übertragen. Kann ein derartiges Verfahren überhaupt gerechtfertigt werden? Gibt es auch hier noch eine Möglichkeit, die gestattet, den דרש ohne un- *erträglichen Zwang in dem Versgefüge unterzubringen? Oder muss!man vor diesem Beispiel zugestehen, dass der דרש unbekümmert um alle Gesetze der Satzlogik und des einfachen Sinns Unverstandliehe Anspielungen sucht und findet, wo sie gar nicht vorbanden sind? Gehen wir den Gründen des דרש nach. Der Satz bietet dem פשט offensichtlich eine ungemein grosse, kaum zu überwindende Schwierigkeit in der Stigmatisierung eines legitimierten ehelichen Verkehrs, wie er hier zwischen der geschiedenen Frau und ihrem zweiten Manne stattfand, als טומאה« Was in dem ganzen Sachverhalt rechtfertigt diese harte Bezeichnung? Der פשט gibt auf diese sicherlich doch schwierige Frage 'keinerlei Antwort; er findet sich ohne weiteres mit der für ihn :gegebenen Tatsache, dass die Thora hier das Wort טומאה gleich בעילה gesetzt hat, ab und fasst das Wort hier im Sinne von maculum auf. Hier setzt nun der דרש ein. Er geht von der ratio legis aus, wie sie am plausibelsten von Bamban (z. St. V M. 24,4) aufgefasst wird, dass das Verbot der Wiederheirat einer Geschiedenen nach einer Zwischenehe dem Weiberkauf und Weibertausch einen Riegel vorzuschieben geeignet und *bestimmt ist (וטעם הלאו הודי בדי שלא יחליפו נשותיהן זה לזה יכתוב לה

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