Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- VIII. 1910 - 5671 (1911)
- Date
- 1911-01-01
- Page
- – (sequence 478)
- Language
- German
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360 einer noch weiteren Witwe (ausser der גרושה שהחדר); wie steht es״ dann um den יבום (Leviratsehe) dieser zweiten, religionsgesetzlich' dem Verstorbenen nicht verbotenen Frau? Fällt auch sie unter den Begriff der .צרת ערוד, wonach ein Ehehindernis, das für eine- Frau gegenüber dem יבם (Schwager) besteht, auch alle anderem Frauen von dem יבום entbindet oder nicht?“. Für ein ״Ja“ spricht nämlich, wie eingefügt sei, die vom Rab (ib. 11a) gelehrte Halachah, dass die Nebenfrau einer Ehebrecherin (צרת סוטה) darum frei von יכום ist, weil ihr Ehebruch, jene zur טמאה machte (טומאה כתיב בה כעריות) und deD עריות (biblischen Eheverboten) gleichstellt. Hieraus ergibt sich die weitere Auseinandersetzung. ״Nach JL Jose ist die Frage entschieden; denn nach ihm. bezieht sich, wie wir sahen, das Stigma der טומאה gerade auf. מחזיר גרושתו; demnach steht sie auf der Stufe der עריות und befreit also ihre Mitfrauen von dem יבום. Ich frage nur im Sinne der Chachomim, die das Wort הוטמאה auf die Ehebrecherin bezogen:: behält es trotzdem, gemäss dem Satz אין מקרא יוצא מידי פשוטו, seine Beziehung auch auf die verbotene Wiederheirat, oder muss man annehmen, dass diese Beziehung vollständig aufgehoben ist?“ Man sieht schon jetzt an diesem Beispiel, wie wenig angängig es ist, den Satz אמימ״פ in eine Schablone zu zwängen,, sondern dass seine Bedeutung hier eine ganz andere als in dem ersten Beispiel ist. Dort beantwortet er die Frage nach dem. Mass an Bedeutung, das im Vergleich dem Bilde neben dem Hauptsinn zukommt, hier lehren sowohl פשט als דרש Halachahs,*. aber der דרש entnimmt dem Bibelwort zwei Vorschriften, während jener sich mit nur einer abfindet. — Bevor wir aber weitergehen,, dürfte es angebracht erscheinen, den Bibelvers, der den Mittelpunkt der Discussion bildet, den Vers V. M. 24,4 im Zusammenhange (V. 1—4) zu betrachten. Die Stelle lautet in landläufiger Uebersetzung: l.״Wenn ein Mann eine Frau nimmt und sie ehelicht, und es soll geschehen: wenn sie keine Gunst findet in seinen Augen, denn er fand an ihr eine Blösse in irgend einer Hinsicht, so soll er ihr schreiben, eine Schriftrolle zur Scheidung und soll sie in ihre Hand legen und sie aus seinem Hause fortschicken. 2. Nun war sie fortgegangen aus seinem Hause und war gegangen und hatte augehört.