Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- VIII. 1910 - 5671 (1911)
- Date
- 1911-01-01
- Page
- – (sequence 451)
- Language
- German
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333 Strafe eines Vergehens auf die Strafe eines anderen schliessen dürfen, da für manche schwere Vergehen die gerichtliche Strafe unterbleibt und die Ahndung erst im Jenseits erfolgt 1). Ohne eine ausdrückliche Bestimmung im Talmud habe also der Mann kein Becht, die Frau zu entlassen und es finde sich auch nirgends, dass jemand jemals ^so gehandelt hätte 2). Einst richtete man an ihn die Frage, wie es mit der Er- Ziehung eines unmündigen Kindes gehalten werden solle, dessen Mutter gestorben war, dessen Vater in einem anderen Weltteile {jenseits des Meeres) weilte und zwischen dessen Grosseltern väterlicher- und mütterlicherseits ein Streit um die Erziehung des Kindes entstanden war, da beide Teile die Erziehung übernehmen wollten. B. Scherira entschied folgendermassen: ״Man müsse zunächst feststellen, bei wem (von den Verwandten) das Kind lieber verweilen möchte, dann soll es eben in jenes Hans gegeben werden, da es sich dort eher zufrieden fühlen werde. Wenn aber das Kind zwischen den einzelnen Verwandten noch nicht unterscheiden könne und keine eigene Meinung zu äussern in der Lage sei, dann müsse man das Wohl des Kindes im Auge haben und prüfen, wer von den Verwandten reich oder freigebig sei, wer genug Dienerschaft habe, die sich dem Kinde widmen kann, und diesem sei das Kind anzuvertrauen. Wenn aber auf beiden Seiten diese Vorbedingungen vorhanden sind, dann haben die Angehörigen des Vaters den Vorzug, weil sie den Vater vertreten, und weil es später dem Kinde zur Schande gereichen würde, von den Gliedern seines Vaterhauses verlassen worden zu sein3)“. Allein nicht nur für die physische Entwickelung muss gesorgt, sondern auch auf die geistige und moralische Erziehung soll grosse Sorgfalt verwendet werden, besonders wenn ein Kind «das entsprechende Alter schon erreicht hat. So äussert sic E. Scherira, als man an ihn die Frage richtete, was mit einem 1J ,לא ידעינן קל והומר לפורענות ולא אמוייגן זמר. אם בגדר גרידא בנים מתים בשבועה לא כל שכן בי הרבה דברים חמודין אין נפרעין מן האדם בעולם הזה אלא כמום לו לעולם תבא וקשה עליו. 2) Harkavy, Responsen der Geonim, No. 251 S. 127. 3) Harkavy, Responsen der Geonim Nr. 212, S. 99 (והיבא זזמשתבק מהמת קרובי האב קשי ליה ויש עליז כהר&ה אבל קרובי האם אינן כן;). Siehe auch ibid. S. 152^ Nr. 324.