Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- VIII. 1910 - 5671 (1911)
- Date
- 1911-01-01
- Page
- – (sequence 449)
- Language
- German
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331 Wir wollen nur einige Eesponsen hervorheben, welche deutlich den klaren Gedankengang, die ausgezeichnete Logik und konsequente Durchführung der Ansichten E. Scheriras in seiner halachischen Forschung dartun. Man fragte E. Scherira, ob in Wirklichkeit der Grundsatz von E. Josua angenommen worden sei, dass das Abendgebet blos dem freien Willen des einzelnen anbeimgestellt sei, und, wenn dies der Fall wäre, warum dann das Abendgebet in allen jüdischen Gemeinden und Bethäusern eingeführt worden sei. E. Scherira ei klärt zunächst in seiner Antwort, dass wohl die Ansicht des E. Josua halachische Kraft habe, da sowohl Mischna als Gemara seiner Ansicht seien. Es widerspreche dem nicht, dass die Juden allgemein in ihren Bethäusern das Abendgebet verrichten, weil dieses für jeden Fall als ein verdienstvolles Werk zu betrachten sei. Es gibt, so führt er weiter aus, zwei Arten von מצות, solche, deren Uebertretung Sünde ist, wie die Pflichten der Schaufäden, des Gebets u. dgl., und solche, deren Betätigung dem freien Ermessen überlassen sind, deren Nichtbeachtung keine Sünde ist, sondern nur den Menschen einer Belohnung verlustig macht. So ist z. B. das Gebot des Almosengebens keine Pflicht der erstgenannten Art, der Wohltätige übe ein verdienstliches Werk (.מצוד) aus, der Nichtspendende aber beraube sich nur des Lohnes einer guten Tat. Da mithin die Verrichtung des Abendgebets auf jeden Fall eine .מצוד ist, umsomehrwenn man ohnehin im Bethause versammelt ist, und man sich des Verdienstes beraubt, wenn man das Gebet unterlässt, darum sei es Brauch in Israel, das Abendgebet in den Bethäusern zu verrichten, um nicht ein Gut zu verlieren, das man leicht erlangen kann. Bei denjenigen Handlungen (רשות), die nicht als Pflicht im strengen Sinne zu gelten haben und deren Unterlassung nicht strafbar ist, seien solche zu unterscheiden, die im Wesen nicht einmal .מצוד, sondern nur Bekundungen besonderen Pflichteifers UBd weitgehender Frömmigkeit (מדה יתירה ומדת חסידות) sind, und solche, die als מצוה zu bezeichnen sind. Zu diesen letzteren gehöre das Abendgebet, das aber noch die Tatsache für sich hat, dass es in ganz Israel eingeführt ist und von dem nur sehr wenige wissen, dass es blos רשות ist; deshalb ist die Unterlassung des Abendgebets als Uebertretung anznsehen 1). *) Müller, Responsen der Lehrer des Ostens und Westens No. 141.