Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- VIII. 1910 - 5671 (1911)
- Date
- 1911-01-01
- Page
- – (sequence 445)
- Language
- German
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327 «die aus Afrika, mit ihren Anfragen die Hochschule in Pumbadita und, da diese nun die Zentrale des Thorastudiums in Israel bildete und sich ihr alles znwandte, wurde nun mit Recht der ‘Gerichtshof des R. Scherira das »Tor der Hochschule der Gola״ שער הישיבה של גולה)), der »Gerichtshof von ganz Israelבית דין) ״ 1הגדול של כל ישראלי) genannt und das umsomehr, weil das Amt des Exilsfürsten aufgehoben war. Auch die Autorisation der;דיינים, die früher zum Teil durch den Exilarchen erfolgt war, ging jetzt von Pumbadita aus1 2). Wenn auch die Hochschule zu Pumbadita als Akademie und 1Unterrichtsanstalt während der ganzen Zeit des Gaonats derjenigen in Sura im Range nicht nachstand, sondern sie zuweilen eher überragte, so hatte doch die zu Sura etwas voraus in Bezug auf den Ehrentitel ihres Vorsitzenden. Die Bezeichnung ״Gaon״ ׳nämlich führte nur das Haupt der suranischen Hochschule, als derjenige, welcher bei offiziellen Zusammenkünften zur Rechten des ״Rosch Gola״ sass. Der von Pumbadita nahm dann seinen Platz zur Linken ein und führte daher blos den Titel ״Rösch Jescbiba״ (Rektor). Selbst in der wechselseitigen Korrespondenz schrieb der von Pumbadita in der üblichen Betitelung: ״An den Gaon und den Rabbinen von Sura״, der von Sura hingegen unterliess die Bezeichnung ״Gaon3״). 1) Responsen d. Geonim ed. Harkavy S. 187: אל שער ישיבה של גזלה אל שני בתי דינים גדולים של ישראל לבית דינו של אדוננו שחרא . . .. und besonders bei R. ,Hai ibid. S. 156: תורתן של ראשונים;לבית דין הגדול דבל ישראל II, S. 31 : אל שער ישיבת הגולה אל ב״ד הגדול של כל ישראל .... Einmal kommt auch vor: אל שער הישיבה של מלה לפגי אדוגנו האיי ראש ישיבת גאק יעקב . . . וגם הורמה א ל ב י ת ד י ן הגדול לפני אדוננו שרי ר א ראש הישיבה הגדול, wo R. Scherira und R. Hai mit dem Titel ראש ישיב ה bezeichnet werden. Aus den Worten וגם הורמה אל ב״ר הגדול לפני אדוננו שרירא will Eppenstein (MGWJ 1908, 337 f.) schliessen, dass ausser dem mit שער הישיבה bezeichneten Gerichtshof noch ein zweiter höherer, bestanden habe, an dessen Spitze der Gaon stand und dem die Entscheidungen der ersten Instanz zur Begutachtung oder zwecks Appellation vorgelegt wurden. Diese Schlussfolgerung ist aber wohl nicht berechtigt; es handelt sich vielmehr wahrscheinlich um eine Anfrage, die in den Jahren, da R. Scherira sich vom Amt zurückgezogen hatte, an die Hochschule gelangte und bezüglich deren man die von R. Hai getroffene Entscheidung honoris causa auch von dessen Vater anerkennen liess״ 2) Vgl. תשובות הגאונים ed. Harkavy No. 180 und ibid. Anm. zu S. 35b. 3) Juchasin ed. Krakau fol. 120: ״ועוד בשהיז משלהין אגדות זה לזה, ראש ישיבת דיםקא) פומבדיתא כותב יתקרי הדין דיסקא-׳=Brief, s. Gittin 36 a und Harkavy, Resp.