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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1911-01-01 · VIII. 1910 - 5671 (1911) · page 405

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
VIII. 1910 - 5671 (1911)
Date
1911-01-01
Page
– (sequence 405)
Language
German
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287 5. Elul. Raphael Milano hat das Silberzeug des Medras Keler Torä Dicht, der Torstehenden Verfügung gemäss, abgeliefert. Man liess ihn rufen und der Präsident machte ihm deswegen Vorhalte, worauf jener erwiderte, da er nur ein Mitglied jenes Medras sei, hafte er nicht allein, sondern es haften alle Mitglieder desselben gemeinsam für das Silberzeug; er werde sie zusammenberufen und deren Entschluss dem Vorstande mitteilen. — Nachdem hierüber beraten worden, liess man ihm durch den H. H. Isaq Jesurnn ankündigen, er dürfe, bei Strafe der Berachä, über kein Stück des der Allgemeinheit gehörenden Silberzeugs verfügen, nichts davon veräussern, auch überhaupt unter keinem Vorwände irgend eine Veränderung des jetzigen Zustandes vornehmen. Gleichzeitig wurde er angewiesen, bis zum Mittwoch alles Silberzeug dem Schatzmeister auszuliefern. Es sollen alle Gemeinde-Verordnungen in ein besonderes Buch eingetragen und dieses in der Junta (Gemeindestube) aufbewahrt werden, um die angebracht erscheinenden Verordnungen in den Synagogen verlesen zu lassen. Der Herr H. H. R. Mosö Israel und Abraham Benneniste hatten den Gesandten aus Jerusalem begleitet, als dieser bei Privatleuten eine Kollekte veranstaltete. Sie werden, da dies gegen eine Verordnung verstösst, mit einer Geldstrafe von je 1 Rt. belegt. 15. Elul. Trotzdem Raphael Milano drei Mal aufgefordert worden, das Silberzeug seines Medras dem Schatzmeister auszuliefern, hat der Genannte diesem Befehl nicht Folge geleistet. Er macht geltend, er habe es mit der Zustimmung der übrigen Mitglieder verpfändet (empenhado) und sei daher dafür nicht haftbar. Man beriet dieserhalb mit den Herren Chachamim R. Jeuda Haim und R. Mosö Is. (Israel), welche dahin entschieden, dass man den besagten Milano nach mosaischem Recht mit aller gemäss unserem heiligen Gesetze zulässigen Strenge zur sofortigen Herausgabe des Silberzeugs zwingen könne. Der Vorstand wünschte jedoch die Sache milder zu behandeln und auf die Abwesenheit des Bruders, David Milano,

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