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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1911-01-01 · VIII. 1910 - 5671 (1911) · page 404

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
VIII. 1910 - 5671 (1911)
Date
1911-01-01
Page
– (sequence 404)
Language
German
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286 imd es baben sich nur 3 oder 4 Dissidierende gefunden, während alle übrigen den Beschluss billigten. Mit Rücksicht hierauf wurde einstimmig beschlossen, in dieser Weise zu verfahren und nur fünf Personen zu wählen, von welchen vier je drei Monate präsidieren sollen9 während der Schatzmeister von dieser Mühe befreit bleibt. Diese Verordnung soll in 15 Tagen von den Kanzeln verkündet werden. 29. Ab. Man liess folgendes bekannt machen: Der Vorstand hat Schritte getan, um gewisse Schwierigkeiten bezüglich des Maklergewerbes aus dem Wege zu räumen; er ist aber hierbei auf einigen Widerstand gestossen, indem darüber Klage geführt wurde, dass einige, entgegen der mit ihnen getroffenen Vereinbarung, ihre Söhne und Brüder dabei beschäftigen. Um eventuelle Gefahr fernzuhalten und einen Nachteil für die Allgemeinheit zu vermeiden, erachtet es der Vorstand für angebracht, die betreffenden Mäkler zur Vorsicht zu ermahnen, indem sie bei ihren Geschäften nie mehr als eine Person beschäftigen und auch diese nur um eine mündliche Bestellung auszurichten oder eine schriftliche Mitteilung zu überbringen. Der Vorstand übernimmt es, in dieser Sache nach Kräften weitere Schritte zu tun. Am 1. E 1 u 1. Ein Abgesandter aus Jerusalem, H. H. R. Natan Gotta, überreicht Briefe aus jener heiligen Stadt, in welchen, wegen der dort herrschenden Not, um Unterstützung gebeten wird; die Gemeinde daselbst sei stark verschuldet, und durch die auflaufenden hohen Zinsen gestalte die Lage sich immer trauriger. Mit Rücksicht hierauf wurde beschlossen, in Venedig den Betrag von M. 150 anzuweisen, hierzu soll der diesjährige Ertrag des Siclo (Schekel) im Betrage von M. 126 verwendet werden, während das Uebrige aus der Gemeindekasse ergänzt wird. Dem Abgesandten gewährte man M. 18 an Reisekosten. Der Samäs wurde angewiesen, alles der Gemeinde gehörige Silberzeug (prata kodes) dem Schatzmeister zu übersenden.

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