Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- VIII. 1910 - 5671 (1911)
- Date
- 1911-01-01
- Page
- – (sequence 395)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3486266-3486281--3329-3489695- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
211 genügend vertraut sind oder der Betreffende das Fleiscb von einem unserer Menakerim (purgadores) rituell behandeln lässt. Ferner wird wegen religiöser Bedenken verboten, von dem Fette zu kaufen, welches deutsche Jüdinnen an den Türen zu verkaufen pflegen. 8. Tarnus. Es gelangte zur Kenntnis des Vorstandes, dass Abraham Ceiser (Keiser?) beschlossen hat, am kommenden Mittwoch die Trauung seiner Tochter im Hause des Abraham Naar stattfinden zu lassen. Da solches nun gegen eine Verordnung der Gemeinde verstösst, liess man ihm sagen, die Feier dürfe nur ausserhalb der Tore oder, wo es ihm sonst beliebt stattfinden, nicht aber ״in diesen Strassen unserer Gemeinde“. Keiser bat hierauf, man möge ihm doch gestatten, die Hochzeit im Hause des A. Naar abzuhalten, da es ihm nicht möglich sei, ein anderes Lokal zu finden. Er versprach, es werde nur sehr wenig getanzt werden und alles so ruhig wie möglich, ohne Aufwand und Geräusch, vor sich gehen. Auf dieses Versprechen hin wurde ihm die Erlaubnis erteilt, doch soll er alles von ihm Versprochene genau innehalten. 15. Tarn us. In den zwischen Jakob Ulhoa und Jakob Oeff schwebenden Angelegenheiten, bezüglich welcher der Vorstand bereits einige Schritte getan hatte, war zwischen den Genannten am 15. Juni vor dem Notar van Beten ein Vergleich zu stände gekommen, mittels dessen sich Ulhoa bezüglich aller ihm gegen Oeff zustehenden Forderungen, ohne jede Ausnahme, für befriedigt erklärt, wenn er jetzt Bt. 85 und im nächsten Januar anno 1660 weitere Et. 35 erhält. Auf Wunsch der Parteien wird solches zu Protokoll genommen. Es wurde folgende Bekanntmachung erlassen: ״Da der Vorstand alles das zu vermeiden wünscht, was in irgend welcher Weise geignet ist, Anstoss zu erregen oder die Buhe unserer Gemeinde irgendwie zu stören, erschien es ihm notwendig, den deutschen Juden jede Art geräuschvoller Lust- Jahrbuch J. L. O. VIII. 18