Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- VIII. 1910 - 5671 (1911)
- Date
- 1911-01-01
- Page
- – (sequence 390)
- Language
- German
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272 langte schliesslich zu dem Beschlüsse, dass, nachdem einmal ein Urteil in dieser Sache ergangen war, Ulhoa mit seiner Einrede wegen Beanstandung von Personen nicht gehört werden könne. Man verlas ein Gesuch von Jeosua de Moira, in welchem derselbe seine Bedürftigkeit darlegte und den Entschluss bekündete, sich von hier nach England und von dort nach Smyrna (Esmir) zu begeben. Er bittet um Unterstützung zur Reise. Beschlossen, ihm Mk. 150 auszahlen zu lassen. Beschlossen, für das Zuchthaus (Tocht Huis) Rt. 10 zu bewilligen. Am 17. Hijar. Die Witwe Sarä de Vargas schildert ihre grosse Not und bittet, ihr wieder regelmässige Unterstützung sowie die Hülfe der Krankenkasse für ihre kranke Tochter zu gewähren. Die regelmässige Unterstützung wurde bewilligt, das Uebrige jedoch abgelehnt. Salamäo Cohem will bei den Landesgerichtsbehörden beantragen, dass Jakob Ulhoa seine Bücher vorlege. Er bittet hierzu um die Einwilligung des Vorstandes; denn, wenn dies auch vielleicht dem Ulhoa zum Nachteil gereichen könne, müsse er dennoch zur Wahrung seiner Rechte und zur Liquidierung des zwischen ihnen schwebenden Rechnungsverhältnisses solches beantragen. Nach Beratung kam der Vorstand zu dem Beschluss, dass man ihm diese Erlaubnis nicht verweigern könne, dieselbe sei ihm denn auch zu erteilen. 27. Hiar. Jacob Ulhoa legt ein Schriftstück vor, welches Miguel Gomez Bravo bei dem Niedergericht (Neder Gericht) gegen ihn eingereicht hatte, und in welchem er ihn als nicht zugelassenen Makler denunzierte, auch seine Verurteilung deswegen beantragte. Da nun dies nach seiner Ansicht Angeberei (malsinaria) sei, so erstatte er hiervon pflichtgemäss dem Vorstande Anzeige. — Man beschloss hierüber mit den Chachamim zu beraten.