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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1911-01-01 · VIII. 1910 - 5671 (1911) · page 391

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
VIII. 1910 - 5671 (1911)
Date
1911-01-01
Page
– (sequence 391)
Language
German
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3ד2 Es wurde angeordnet, den E. Isaq Jesurun aus seiner Stellung als Lehrer an der T. T. auf der ״Erlichetta zu entlassen, und ihm das 4. Quartal nicht zu bezahlen. E. Hodes Sivan. Man erliess von den Kanzeln folgende Bekanntmachung: Hier folgt eine fast wörtliche Wiederholung der am t. Nissan 5416 verkündeten Strafandrohungen gegen Denuncianten (malcins). Ferner wurde nachstehende Verordnung verkündet: ״Der Vorstand hat von der grossen Leichtfertigkeit Kenntnis erhalten, mit der durch jeden Beliebigen Schwüre aufgehoben werden, ohne die hierfür erforderlichen Vorbedingungen gebührend zu berücksichtigen1). In Anbetracht der Schwere dieser Sünde und des strengen Verbots, welches hiergegen in der göttlichen Lehre enthalten ist, erscheint es angebracht und notwendig, diesen Missbrauch abzustellen und wird zur Vermeidung desselben hiermit verfügt: Dass niemand, mit Ausnahme der beiden bei der Gemeinde angestellten Herren Chachamim, es unternehmen darf, irgend einen Schwur aufzuheben. Jede von einem anderen vorgenommene Lösung eines Schwurs wird hiermit für null und nichtig erklärt, sodass der Schwur in Kraft bleibt. Ein jeder wolle sich wohl vorsehen, damit er sich in dieser Hinsicht nicht versündige. 10. Sivan. Man verlas ein Schreiben des Gemeindevorstandes in Glückstadt, in welchem dieser die dort herrschende Not schildert, da die Zahl der Einwohner sich vermindert habe, während die Aasgaben dieselben geblieben, weshalb man die nötigen Ausgaben nicht mehr bestreiten könne und um einen nach Belieben zu bemessenden Zuschuss bitte. Beschlossen: Herr Samuel de Caseres soll sich nach dem nötigen erkundigen und dem dortigen Vorstande raten, sich nach Amsterdam zu wenden. Ein weiterer Beschluss wurde einstweilen ausgesetzt 2). 0 Selbstverständlich handelte es sich nicht etwa um Eide Zivilrechtliehen, sondern lediglich um solche religiösen Charakters, durch welche sich jemand freiwillig eine religiöse Pflicht oder eine Enthaltung auferlegte. 2) Die damaligen Verhältnisse in Glückstadt scheinen wenig er״ treulich gewesen zu sein, wie auch von Joseph Salomo del Medigo in

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