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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1911-01-01 · VIII. 1910 - 5671 (1911) · page 387

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
VIII. 1910 - 5671 (1911)
Date
1911-01-01
Page
– (sequence 387)
Language
German
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269 Verordnung über Simurim. In Uebereinstimmung mit einem auch an anderen Orten unserer Niederlassung geltenden Brauch, sowie weil es zweckmassig erscheint, verordnet der Vorstand, dass jeder Privatmann, welcher Simurim holen lässt, für die erforderlichen 6 Stück 6 Schilling erlegt. Der Gabay der Hauptsynagoge, Herr Jeosua Abaz, wird angewiesen, solche niemandem ohne vorherige Zahlung zu verabfolgen, mit alleiniger Ausnahme der armen Witwen. Es wurde das Gutachten der Herren H. H. bezüglich der unter dem 25. Adar angeführten Angelegenheit zwischen Joseph Jesurun und Jacob Mazaod eingeholt. Sie erstatteten ihr Gutachten dahin, dass, wenn Joseph Jesurun, bei Strafe der Beracbä die Eintragung in seinem Buche für wahr erklärt, nämlich dass er dem Jacob Mazaod für Rechnung des Abraham Rison Rt. 110 und der Stiefmutter desselben, Esther Rison, Rt. 8 in bar gezahlt hat, man ihm solches in Rechnung bringen müsse und er von der Verpflichtung, die Differenz von Rt. 18 zu zahlen, freizusprechen sei. Dieselben Herren bescheinigen dem Vorstande, dass Joseph Sarruco, Sohn des Haim Sarruco, in den Sehächtvorschriften (dinim de degolar e badcar) genügend bewandert sei, und dass man ihm, im Behinderungsfalle seines Vaters, wohl vertrauen könne. Dem Genannten wurde daher die Erlaubnis erteilt, falls sein Vater verhindert ist, die genannten Funktionen für die Gemeinde auszuüben. Jacob Ulhoa beschwert sich wegen des gegen ihn ergangenen Dekrets und beantragt eine nochmalige Verhandlung (revizäo), um sein Recht geltend zu machen; dem alsdann ergehenden Be- Schlüsse werde er sich unterwerfen. Nach Beratung mit den Herren H. H. wurde beschlossen, dass er, bevor er gehört wird, die Rt. 20 beim Vorstande deponieren solle; erst nachher könne er das Vorbringen, was er zu seinen Gunsten zu sagen hat. 24. N is an. Einem alten Manne aus der Levante (Levantino) and seinem Burschen, einem Schneider, wurden Rt. 4 bewilligt, sowie einem

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