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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1911-01-01 · VIII. 1910 - 5671 (1911) · page 386

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
VIII. 1910 - 5671 (1911)
Date
1911-01-01
Page
– (sequence 386)
Language
German
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268 za tragen, als notwendig, den besagten Ulhoa vorzuladen. Nach Anhörung und Erwägung dessen, was er zu seiner Entlastung vorzubringen beliebte, sowie seines teilweisen Geständnisses, wurde, da es nicht zweckmässig erschien, die Untersuchung weiter auszudehneu, durch den Vorstand beschlossen und verfügt, den Jacob Ulhoa wegen der begangenen Ausschreitung (excesso) zu einer Geldstrafe von Rt. 20 zam Besten der Gemeindekasse, als der nämlichen Summe, welche er beansprucht hatte, zu verurteilen. Er hat dieselbe sofort, ohne jegliche Einrede, in bar zu zahlen. Ihm wird ferner verboten, sich in Zukunft, sei es gerichtlich oder aussergerichtlich, der schändlichen Ausdrucksweise zu bedienen, in der er jene Rechnung abgefasst hatte. Er darf seine Rechnungen nur in einer solchen Sprache abfassen, wie sie unter anständigen Kaufleuten statthaft und üblich ist. Es erschienen 2 Sendboten (Seluchim) aus Lublin, welche die grossen Drangsale der dortigen Gemeinde schilderten. Die Synagogen seien alle zerstört, sodass es notwendig geworden, sie wieder aufzurichten. Sie ersuchten hierzu um Beihülfe. Der Vorstand trat hierüber in Beratung. Da die augenblicklichen finanziellen Schwierigkeiten unserer Gemeinde darauf zurückzuführen sind, dass man so häufig helfend eingegriffen hat, wenn es galt, Notstände in Polen zu lindern, konnte man sich nicht entschlossen, im vorliegenden Falle etwas für diesen Zweck zu bewilligen. Dagegen gewährte man den Sendboten für ihre persönlichen Ausgaben Rt. 4. Am 9. Nissan. Es erfolgte die Verteilung der Salos Peamim für Pesacb, worüber dem Schatzmeister ein Verzeichnis überreicht wurde. Man liess ausserdem; dem Josua de Moira Rt. 4, dem Haim Sarruco Rt. 2 und dem Jacob Jesurun Rt. 2 auszahlen. 12. Nisan 5419. Nachdem am 23. Tebet beschlossen worden, dass die Simurim für Pesach durch den Gabay der Hauptsynagoge ausgeteilt werden sollen, welcher hierfür von jedem 6 Schilling zu erheben hat, wurde nunmehr noch verfügt, dass dieselben den armen Witwen gratis geliefert werden sollen. Diesbezüglich wurde von den Kanzeln folgende Bekanntmachung erlassen:

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