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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1911-01-01 · VIII. 1910 - 5671 (1911) · page 385

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
VIII. 1910 - 5671 (1911)
Date
1911-01-01
Page
– (sequence 385)
Language
German
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IRI
…/3486266-3486281--3319-3489685
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267 Verordnung (Ascamä). Angesichts der Bedürftigkeit des Abraham de Campos sowie der Sorgfalt, mit welcher er sein wenig lohnendes Amt (officio com pouco benefficio) wahrnimmt, wird verordnet, dass alle die• jenigen, welche in Prozesssachen, Gesuchen oder irgend welchen sonstigen, hier zu verhandelnden Angelegenheiten irgend ein Anliegen an den Vorstand haben, sich zunächst an genannten Campos zu wenden haben, weicher für sie um Zutritt bitten soll. Für diese Mühe haben sie ihm 3 placas (Schilling) zu vergüten. Dem Vorstande bleibt es überlassen, bei obwaltendem Zweifel die Fälle zu bestimmen, in welchen diese Zahlung zu leisten ist. Es wird verordnet, den Armen der deutschen Juden keine Massot zu verabfolgen. Hiervon sind jedoch ausgenommen die Hahamim R. Abraham und R. Tebell, Maier Mull (Mohel?) und eine alte Guiorett aus Altona. Jeder der obengenannten vier Personen liess man 3 M. verabfolgen, sowie dem DM (Daniel) Bar Natanel 15 Pfd. Massot. Die Herren H. H. machten dem Vorstande Mitteilung von der Reue des Aräo Jesurun und von der Busse, welcher er bereit ist, sich nach der von den Herrn H. H. ihm erteilten Weisung zu unterziehen. Er bitte, ihm unter diesen Umständen wieder zu gestatten, gemeinschaftlich mit seinem Vater Fleisch zu verkaufen. Angesichts dieser Mitteilung gewährte ihm der Vorstand die erbetene Erlaubnis unter der Bedingung, dass er alles genau beobachtet, was die am 25. Adar erlassene Fleischerordnung, von der seinem Vater eine Abschrift erteilt worden, besagt. 6. N i s s a n. Jacob Ulhoa hatte bei dem hiesigen ordentlichen Gerichte eine Rechnung eingereicht, in welcher er Miguel und Joäo Gomez Bravo für angeblich am Sabbatb gehabte Bemühungen, sowie für an anderen Tagen im Interesse ihrer Geschäfte geleistete Arbeit mit Rt. 20 belastet. Er bediente sich hierbei wenig geziemender Worte und Ausdrücke, welche mit Bezug auf die Beobachtung des heiligen Tages verdächtig erscheinen, auch dem Bestände unseres Gemeinwesens zuwiderlaufen. Es erwies sich daher, um nur einigermassen der allgemein empfundenen Entrüstung Rechnung

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