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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1911-01-01 · VIII. 1910 - 5671 (1911) · page 383

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
VIII. 1910 - 5671 (1911)
Date
1911-01-01
Page
– (sequence 383)
Language
German
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265 Zur besseren Innehaltung aller obigen Bestimmungen und weil ihm solches angemessen erscheint, verfügt der Vorstand, dass die Herren Jacob Jesurun und Isaque Mendes das Fleischgeschäft in Compagnie betreiben und das Fleisch hier am Dreckwall an einer einzigen Stelle verkaufen sollen, sodass Kauf und Verkauf alles für gemeinschaftliche Rechnung erfolgt; oder auch es soll jeder von ihnen eine Woche für seine Rechnung Fleisch verkaufen. Will Herr Isaque Jesurun an der Herrlichkeit Fleisch verkaufen, ohne ein Compagniegeschäft zu machen, so soll ihm dies erlaubt sein, und zwar jeden Freitag bis zu zwei Vierteln Rindfleisch und im Laufe der Woche ein Viertel; Hammelfleisch mag er verkaufen, soviel er kann. Von allem Vorstehenden ist jedem Fleischhändler und des- .gleichen dem Sochett Haim Sarucco eine Abschrift erteilt worden.“ 28. Adar. David Oeff wurde vorgeladen, wollte sich jedoch nicht ‘dazu überreden lassen, von einer Geltendmachung seiner Forderung bei den Landesgerichten abzustehen. Man teilte •ihm daher unter Androhung der Strafe der Berachä mit, er dürfe diese Sache anderswo als bei diesem Vorstande oder vor jüdischen Richtern (juizes de Israel) nicht weiterführen und, falls er dieses doch tut, werde man mit aller unserer Gemeinde zustehenden Strenge gegen ihn vorgehen. Abraham Is. Bravo legte eine Rechnung vor, welche Jacob Ulhoa gegen ihn bei dem Richter Molder eingereicht hatte und in welcher derselbe angab, er habe am Sabbath gearbeitet und die Synagoge vor der Predigt verlassen; er verlange für diese Arbeit Rt. 20. Dieser Fall wurde im Vorstande erwogen, und da man der Ansicht war, dass dies eine Verhöhnung (escandato) •unseres heiligen Gesetzes und unserer Gemeinde sei, wurde genannter Ulhoa vorgeladen. Der Vorsitzende machte ihm wegen dieser Handlungsweise Vorwürfe. Als Antwort hierauf wies Ulhoa nach, dass die Rechnung anders zu verstehen sei, und dass sich die Arbeit nicht auf einen Sabbath beziehe; es sei vielmehr am Tage vor einem Feste gewesen. Bezüglich des Vorfalls am Sabbath gab er folgenden Sachverhalt an: Als er :sich eines Sonnabends während der lauten Andacht (tornada da

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