Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- VIII. 1910 - 5671 (1911)
- Date
- 1911-01-01
- Page
- – (sequence 381)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/3486266-3486281--3315-3489681- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
263 diesem Zwecke zu verabfolgenden Plomben versehen. Fallen die Tiere casäres aus, so lässt er die Plomben daran und versieht sie noch überdies mit einem Zeichen in der Haat, wogegen er, falls sie sich als trephot erweisen, dafür zu sorgen hat, jene Plomben zu entfernen. (Am Rande steht:) NB. Dieser Punkt bezüglich der Plomben wurde nicht aufrecht erhalten, wie unter dem 4. Hijar ersichtlich. Die nämlichen Plomben sollen auch bei Rindern zur Yerwendung kommen, damit kein Irrtum stattfindet. Da nun Herr Isaque Jesurun es ablehnte, sich zu verpflichten, nur von einer einzigen Person Hammel zu kaufen, so machte er sich anheischig, bei solcher Gelegenheit einen Aufseher oder Wächter (vigia ou guarda) im Schlachthause zu halten und nicht gleichzeitig Schächten zu lassen, wenn für andere Fleischhändler geschächtet wird. Er wird ferner dieselben Plomben bei Hämmein und Rindern verwenden, jedoch, da er dort jemanden zur Beaufsichtigung hat, soll es genügen, die Tiere nach erfolgter Bedicä {dipois de badquar) zu zeichnen. 2. Sie (die Händler) dürfen kein Fleisch aus den Schrangen (da prassa) beziehen, auch wenn dasselbe mit den oben erwähnten Plomben versehen ist und von dem Sochett anerkannt wird. 3. Kein Fleisch vom Hinterviertel darf unseren Fleischhändlern ins Haus geliefert werden, um dasselbe, es sei ganz oder geteilt, rituell behandelt oder ohne rituelle Behandlung (purgado nem por purgar), zu verkaufen. Wenn Privatleute etwas von diesem Fleische zu haben wünschen, soll man es ihnen vom Schlachthause in ihre Wohnung schicken, wo es sodann, der alten Satzung gemäss, unter Aufsicht zweier Personen rituell zu behandeln ist. Herrscht Mangel an Fleisch und wird es daher notwendig, dieses Fleisch zur Deckung des Bedarfs heranzuziehen, so ist hierüber dem Herrn Präsidenten und den Herren H. H. zu berichten. Auf Grund der von diesen zu erteilenden Erlaubnis soll alsdann das von ihnen zu bestimmende Quantum verwendet werden; jedoch