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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1911-01-01 · VIII. 1910 - 5671 (1911) · page 380

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
VIII. 1910 - 5671 (1911)
Date
1911-01-01
Page
– (sequence 380)
Language
German
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262 Simhon Jesurun will dem Abraham Rison M. 550 zum Rechnungsausgleich bezahlt haben. Er bittet, man wolle dem Jacob Mazaod befehlen, ihm die in dessen Vermahrsam befindliche Quittung herauszugeben. Die Herren Samuel de Caserez und Isaq Senior werden ernannt, um die Sache zu ordnen. Am 10. Tebett hatte man den Herren H. H. aufgetragen, gegen einige beim Fleischverkauf obwaltende Bedenken Abhülfe zu schaffen. Die Herren legten nun einige Bestimmungen vor, welche den Beifall des Vorstandes fanden. Hierüber errichtete man nachstehendes Protokoll, welches im Beisein unserer Fleischhändler sowie des Sochett verlesen wurde. Dieselben gelobten die Innehaltung und baten um eine Abschrift, welche man ihnen erteilen liess. (Folgt das Protokoll.) ״Da wir, die Deputierten der Gemeinde, unsere Fleischhändler verschiedentlich auf die nachstehend angeführten Punkte bezüglieh der bei dem Fleische zu beobachtenden Sorgfalt hingewiesen haben und da zu unserer Kenntnis gelangt, dass diese Bestimmungen nicht gehörig innegehalten werden, so haben wir beschlossen, gegenwärtiges Protokoll zu errichten, es in das Gemeindebuch einzutragen und jedem eine Abschrift zu erteilen. In unserem Namen und namens unserer Nachfolger verpflichten wir uns, die darin festgesetzten Strafen unnachsichtlich an denjenigen zu vollstrecken, die etwa gegen einen der nachstehenden Punkte verstossen. 1. Es soll kein Fleisch aus dem Schlachthause (carneseria) ohne Feststellung der richtigen Marke angenommen werden. Um jede Nachlässigkeit zu vermeiden und zur besseren Beobachtung dieser Vorschrift ist den Herren Jacob Jesurun und Isaque Mendes vorgeschrieben und mit denselben vereinbart worden, dass sie zu gleicher Zeit nur von einer einzigen Person Hammel kaufen, damit in dieser Weise die Aufmerksamkeit des Sochett Halm Sarruco nicht dadurch abgelenkt wird, dass er von einer Stelle zur anderen geht, was ihn verwirren würde. Sofort nach erfolgter Schächtung soll er die Tiere mit geeigneten, ihm zu

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