Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- VIII. 1910 - 5671 (1911)
- Date
- 1911-01-01
- Page
- – (sequence 379)
- Language
- German
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261 fohlen, dafür zu sorgen, dass die Knaben sich hiernach richten und sich so ruhig wie möglich verhalten. Dem Waisenknaben Daniei Nunez werden, auf dessen Bitte, M. 10 zur Anfertigung eines Anzugs bewilligt. Dr. Baruch Namias erklärte, die M. 8000 des Isaque Naar seien in einem Pfand (pinhor) angelegt, welches sich im Besitze der Frau Witwe Esther Namias befindet. Abräo Benveniste wurde danach befragt, was er von der zwischen Bravo und Ulhoa getroffenen Vereinbarung wisse. Er erklärte, in seinem Beisein habe Ulhoa dem Bravo gesagt, er solle sich die fehlende Gerste anderswo besorgen, für einen hieraus etwa erwachsenden Schaden verspreche er, Ulhoa, ihn durch Paulsen zu befriedigen. Der Witwe Abrabanel, welche sich erboten hatte, Bürgschaft für die Portogelder beizubringen, liess man sagen, dass, wenn sie für alle in Zukunft etwa den Postmeistern gegenüber erwachsenden Verpflichtungen einen Bürgen schafft, man ihr gestatten werde, ihr Gewerbe auch ferner auszuüben. Sie soll gehalten sein dem Schatzmeister jeden Montag eine Quittung über die Post aus Antwerpen, sowie jeden Montag und Donnerstag eine solche über die Post aus Amsterdam zu behändigen. •Im Falle des Nichtinnehaltens soll dieser dem Bürgen Mitteilung machen, damit letzterer die Zahlung leistet und die Briefe unverzüglich ausgehändigt werden. In diesem Falle aber bleibt die Witwe unwiderruflich von dem Gewerbe ausgeschlossen. 22. Adar. In Gemässheit des vorstehenden übernahm Herr Samuel de Caserez die Bürgschaft für die Witwe Sara Abrabanel bezüglich der Portogelder und Unterzeichnete einen diesbezüglichen Kautionsschein, datiert 16/26. Februar 659, welcher im Gemeindearchiv verbleibt. Am 25. Adar 5419. Einem alten Manne aus Saphett, welcher um Unterstützung zur Verheiratung seiner Tochter bat, liess man 4 Et. geben. Jahrbuch J. L. (St. VIII. 17