Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- VIII. 1910 - 5671 (1911)
- Date
- 1911-01-01
- Page
- – (sequence 376)
- Language
- German
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258 Am 2• Adar. Die Witwe Sarä Abrabanel lässt dem Vorstände mitteilen, dass sie der holländischen Post M. 72.15 ß schuldig geworden sei, und, da sie befürchte, dass man ihr morgen die Briefe nicht aushändigen wird, bittet sie, man wolle ihr genannte Summe ä conto ihrer Unterstützung (tamid) für das nächste Jahr leihen; denn für die sechs Monate dieses Jahres habe man ihr gleichfalls Vorschuss gewährt und zwar der Schatzmeister für den ersten Monat und Daniel Habilho für die 5 letzten. Nach Erwägung des Falles wurde verfügt, die genannte Witwe solle das Gewerbe der Briefbesorgung nicht weiterführen; auch wurde der Schatzmeister angewiesen, die Postmeister zu ersuchen, ihr keine Briefe auszuhändigen. Der Schatzmeister wurde ferner beauftragt, der holländischen Post die Rt. 24.15 ß gegen Quittung zu zahlen und sich mittels der Unterstützung für die sechs Monate dieses Jahres zu decken, und zwar ohne Eücksicht auf die von ihm und Habilho gewährte Vorausbezahlung, welche für seine und des letzteren Rechnung gehe, da die Ebengenannten ohne Auftrag des Vor- ׳ Standes gehandelt haben. Folgende Bekanntmachung liess man von den Kanzeln verlesen: ״In Gemässheit des Reglements No. 18 über die Gemeindeabgabe der Herren Mäkler hat der vorhergehende Vorstand angeordnet, diese sollten nur das in die Büchse legen, was sie an Abgabe auf Courtage schulden, dagegen bezüglich der Abgabe von ihren Handelsgeschäften ebenso, wie die Kaufleute dies tun, eine mit Unterschrift versehene Aufstellung einreichen. Es hat daher der jetzige Vorstand für angemessen gehalten, von den Kanzeln aufs neue hierauf hinzuweisen, damit jeder sich hiernach richte und alle ihre Rechnungen und die Abgabe auf gemachte Handelsgeschäfte, wie üblich, bis ult£ Januar einliefern. Was die Abgabe auf Courtage betrifft, sowolle man solche gefälligst am nächsten Mittwoch Nachmittag persönlich zn dem Herrn Präsidenten bringen, um sie daselbst im Beisein des Vorstandes in die Büchse zu legen. Um alle Bedenken zu vermeiden, soll man zunächst besagtes Reglement No. 20(?) sehr aufmerksam durchlesen. Es wird in demselben bezüglich dieser Abgabe die grösste Wahrheitsliebe und Genauigkeit als eine Gewissenssache aufs