Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- VIII. 1910 - 5671 (1911)
- Date
- 1911-01-01
- Page
- – (sequence 374)
- Language
- German
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256 ^begangen, weshalb ihm befohlen wurde, bis auf weiteres weder jene Synagoge noch eins der Medrasim zu betreten. Heute erscheint er, bittet wegen seiner Ungebühr um Entschuldigung und unterwirft sich der Strafe, welche man über ihn zu verhängen für gut befindet. Man liess ihm antworten, man werde ihm erlauben, am nächsten Sabatt wieder die Syaagoge zu besuchen, doch das Verbot des Fleischverkaufs wurde aufrecht erhalten, Mit Daniel Cohen und Mos6 Guidhon wird eine Vereinbarung getroffen, laut welcher sie die Massott für die Armen zu 23/4 ß *das Pfd. und die Simorim zu 3 ß liefern sollen. Privatleuten steht es dagegen frei, die Massott da zu kaufen, wo es ihnen beliebt. 12. Se batt. Die Witwe Sarä de Vargas klagt von neuem ihre Not und bittet, man wolle ihr wiederum regelmässige Unterstützung und die Hülfe der Krankenkasse (Hebrä) gewähren. Beides wurde mit Rücksicht auf den vorjährigen Beschluss abgelehnt, doch liess man ihr, wegen Krankheit ihrer Tochter, 2 Rt. anweisen und ihr sagen, sie solle, wie bisher, bei vorkommenden Vertei- Jungen berücksichtigt werden. Ein Gesuch des in Amsterdam sich aufhaltenden Samuel -Jesurun um ßeihülfe zur Reise nach Neufundland (Terra Nora)1 *) wird vollständig abgelehnt. Am 17. Sebatt. David Senior und Abraham Naar teilten mit, David Oeff <Oheb) habe sie wegen des Nachlasses des Isaq Oeff vor die Landesbehörden zitiert. Da es sich nun hier um Erbschafts־ und Quetubott-Angelegenheit handelt, deren Entscheidung zur Kompetenz des Vorstandes gehört, liess man dem David 0., sowie dem Jacob 0. und dessen Bruder Salamäo 0. sagen, sie dürften unter keinen Umständen in dieser Sache bei den Landesbehörden -Vorgehen. Wer etwas zu fordern hat, solle seine Forderung 1) Nicht wahrscheinlich, indes auch nicht ausgeschlossen ist es, dass Terra nova hier als Gattungsname steht und sich auf irgend ein neuent«׳ •decktes Land bezieht.