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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1911-01-01 · VIII. 1910 - 5671 (1911) · page 357

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
VIII. 1910 - 5671 (1911)
Date
1911-01-01
Page
– (sequence 357)
Language
German
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2B9 von ihnen gemachten Geschäfte in die Büchse werfen, bestimmt der Vorstand, dass jene Herren nur das in die Büchse legen sollen, was sie an Courtage schulden, während sie bezüglich des Uebrigen eine schriftliche Aufgabe einzureichen haben, in derselben Weise, wie es von seiten der Kaufleute (mercadores) geschieht. Wollen sie alles schriftlich aufgeben, können sie dies tun. Am 8. desselben. Allen, welche das Gewerbe der Tabaksbereitung betreiben, wird bei 5 Kt. Strafe verboten, die Gehülfen christlichen Glaubens (mossos da religiäo da terra) Sonntags oder an einem ihrer Feiertage arbeiten zu lassen, weil solches grossen Anstoss erregt. _ Abräo da Fonseca lässt durch seinen Bruder Ishac da Fonseca ein Gesuch einreichen, in welchem er um die Erlaubnis bittet, sich, mit Rücksicht auf den Kriegszustand, im hiesigen Gebiet niederzulassen. Bescheid: Dass zur Zeit noch kein zwingender Grund vorliege, hierherzukommen; sobald auch die übrigen Herren in Glückstat durch den Krieg gezwungen werden, von dort fortzuziehen, werde man die Sache von neuem erwägen und das beschliessen, was recht und billig ist. Auf Anordnung des Vorstandes wurde dem Abräo und dem Daniel Fidalgo befohlen, sich nicht mit Ishac Senhor Dias in Streitigkeiten einzulassen und einen gleichen Befehl bezüglich der ersteren teilte man dem Letztgenannten mit. Beides erfolgte unter Androhung der Berachä. Ishac da Fonseca hatte dem Präsidenten gegenüber ungeziemende Worte (palavras mal consertadas) gebraucht. Ihm wurde daher befohlen, bis zum folgenden Montag die Synagoge nicht zu betreten. Der H. H. Ishac Jesurun beklagt sich über sein geringes Gehalt; er befinde sich in sehr bedürftigen Verhältnissen und bitte daher um Zulage. Man bewilligt ihm eine solche von Mark 80, sodass er fortan im ganzen Mark 380 bezieht; dafür soll er aber verpflichtet sein, sich einmal wöchentlich nach der Herliheit (Herrlichkeit) zu begeben, um rituelle Fragen zu beantworten (dizer os dinim); auch hat er im Sommer ein Mal

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