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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1911-01-01 · VIII. 1910 - 5671 (1911) · page 358

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
VIII. 1910 - 5671 (1911)
Date
1911-01-01
Page
– (sequence 358)
Language
German
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240 monatlich im genannten Med ras de Talmud Torä zu predigen, wohingegen die Predigten während der 6 Wintermonate in Wegfall kommen. 28. 11 u 1. Der Aufenthalt des Johanan N. N. ho surdo (des Tauben) in hiesiger Stadt kann unserer Gemeinde zum Nachteil gereichen, wegen der schweren Sünde (!norme peccado), deren er schuldig befunden worden, ohne dass er irgend welche Reue oder Busse an den Tag gelegt hat, wie uns dies der Torstand von Holland (Amsterdam?) brieflich mitgeteilt hat. Aus allen diesen Gründen halten wir es für nötig, dass er sofort die Stadt verlässt. Palls er zu irgend einer Zeit zurückkehrt, soll öffentlich bekannt gemacht werden, dass er als mit dem Banne belegt (enhermado) und aus der Gemeinde ausgestossen gilt, um den Schaden zu vermeiden, der aus dem Verkehr mit ihm entstehen kann. Die alsdann im Amte befindlichen Herren des Vorstandes werden hiermit beauftragt, diese Verfügung zur Ausführung zu bringen. — Solches wurde mit Genehmigung und nach dem Gutachten der Herren H. H. beschlossen. Der Allmächtige möge Veranlassungen zur Sünde von Seinem Volke fernhalten*)! Allgemeine Gemeindesteuer(finta), renoviert am . . Elul 5418. (Im Original fofgt hier ein Verzeichnis der Gemeindemitglieder unter Angabe der einzelnen Beiträge.) Der höchste Beitrag war cdfc 660.—־. der niediigste 1.-־ 27. IIul 5418. Es erfolgte die Wahl der fünf Herren, welche, zusammen mit zwei Mitgliedern des jetzigen Vorstandes, im folgenden Jahre, es sei zum Heile! (embora) fungieren sollen. Gewählt wurden die Herren: Doctor Baruch Nahmias, Deputierter; Joseph Jesurun; *1 Dieser Johanan, dessen portugiesischer Familienname mit Rücksicht auf etwa vorhandene Nachkommen hier nicht wiedergegeben werden soll, liefert den Beweis dafür, dass man auch sepharäische Glaubensgenossen auswies, wenn ihr Aufenthalt der Allgemeinheit nachteilig zu werden drohte. Ferner zeigt der oben unter dem 8. Eli ul, angeführte Fall des Isaac da Fonseca, dass selbst portugiesischen Juden die Erlaubnis zur Niederlassung in Hamburg nicht immer ohne weiteres erteilt wurde.

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