Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- VIII. 1910 - 5671 (1911)
- Date
- 1911-01-01
- Page
- – (sequence 355)
- Language
- German
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237 16. Ij a r. Der Vorstand beschliesst, es soll allmonatlich ein jeder der Herren H. H. in dem Medras Talmud Tora, an der Herrlichkeit, -eine Predigt halten. Die Herren können unter sich vereinbaren, vrelcher Sabbath ihnen hierzu am besten conveniert. Allen in unserer Gemeinde wird bei Strafe der Berachä verboten, das Dienstmädchen, genannt Dorotea, welches bei dem H. H. Ishac Jesurun gedient hat und zur Zeit sich in Haft be- :findet, im Hause aufzunehmen oder zu dulden, und zwar um die schweren Schäden zu vermeiden, welche der Allgemeinheit hieraus erwachsen könnten. Da über das Gehalt des Schächters Haim Sarucco und über die Bedingungen seiner Anstellung bisher in das Gemeindebuch nichts eingetragen worden ist, geschieht dies nunmehr in folgen der Weise: Die Gemeinde verpflichtet sich, dem genannten Haim Sarucco, vom 1. Tisri des Jahres 5419 an, ein Jahresgehalt von cdfa 460 :zu gewähren, unter der Bedingung, das Sarucco dieses Gehalt von den Fleischlieferanten oder von den Privatleuten, welche im Schlachthause schlachten lassen, erhebt und zwar für jeden Ochsen 1/2 Risde (Reichstaler), für jeden Hammel 22/נ ß und für jedes Kalb 6 ß. Sarucco verpflichtet sich, jeden Roshodes eine Aufstellung oder Abrechnung über das geschlachtete Vieh dem Schatzmeister der Gemeinde zu überreichen, damit dieser ihm den Betrag von seinem Gehalt in Abzug bringt. Am Ende des Jahres soll alsdann eine Abrechnung stattfinden und, falls die von ihm für geschlachtetes Vieh erzielte Einnahme nicht die besagten <y% 460.— erreicht, wird die Gemeinde das Fehlende er־ ganzen, während ein etwaiger Ueberschuss an den Schatzmeister auszukehren ist. Sarucco wird bei Strafe der Beraebä verpflichtet, bei Aufstellung jener Rechnung und Erhebung der Gebühr von den Personen, für welche er schachtet, mit aller Wahrheitsliebe und Genauigkeit zu verfahren. Der Vorstand verfügt, dass diese Abrede und Vereinbarung in das Gemeindebuch einzutragen und durch Haim Sarucco zu unterzeichnen ist• In der Zeit der Schlachtung kann Sarucco für Privatleute Ochsen zum Einpökeln oder Räuchern schachten, indem er für